Nach «Cophunter»-Urteil legt Verteidiger Berufung ein

Idar-Oberstein (dpa/lrs) – Nach dem Urteil im «Cophunter»-Prozess hat die Verteidigung Berufung eingelegt. Das teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts Idar-Oberstein am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Ein 56-Jähriger war vergangenen Donnerstag zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden, weil er kurz nach nach dem Doppelmord bei Kusel (Westpfalz) im Internet zur Jagd und Tötung von Polizisten aufgerufen hatte.

Das Urteil erging unter anderem wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten. In zwei selbstgedrehten Videos hatte der Mann Anfang Februar auf seinem öffentlichen Facebook-Profil die Gründung eines «Cophunter»-Vereins – also «Polizistenjäger»-Vereins – angekündigt. Dort bot er an, Polizisten gegen eine Gebühr auf einen Feldweg zu locken, wo sie dann erschossen werden könnten. Der Angeklagte hatte seine Tat bereut und sich entschuldigt.

Ende Januar waren nahe Kusel eine Polizeianwärterin (24) und ein Polizeikommissar (29) bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle in der Pfalz erschossen worden. Hintergrund soll Jagdwilderei gewesen sein. Zwei Angeklagte stehen deswegen derzeit in Kaiserslautern vor Gericht. Die Gewalttat sorgte bundesweit für Entsetzen.

 

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