Bernkastel-Wittlich. Seit dem 1. August 2010 ist der Rechtsanspruch von Kindern auf einen Kita-Platz ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr gültig. Jedenfalls in Rheinland-Pfalz, das in dieser Hinsicht eine lobenswerte Vorreiterrolle in Deutschland einnimmt.
Klar ist, dass nicht alle notwendigen Kita-Plätze neu geschaffen werden müssen. Insgesamt sinken die Geburtenzahlen, und manches Kind geht inzwischen bereits vor dem sechsten Geburtstag in die Schule. Zudem werden nicht alle Eltern den Rechtsanspruch einlösen. Klar ist aber auch, dass QS und QM – Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement – unbedingt für den Nachwuchs gelten muss und nicht nur, wenn es darum geht, den Umsatz von Unternehmen zu optimieren.
Der Kreis Bernkastel-Wittlich nimmt diesen Auftrag ernst. Hier wartet man nicht, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Auch Investitionen müssen getätigt werden. Die lassen sich allerdings nicht exakt beziffern, erläutert der Leiter des Jugendamtes Jürgen Marx. Anträge auf Sanierungen, Modernisierungen und Erweiterungen werden nicht Weiterlesen