Bußgelder bringen Kommunen Millionen

Sind wir doch mal ehrlich. Ein „Knöllchen“ unter dem Scheibenwischer erzeugt bei den meisten Autofahrern eine gewisse Wut im Bauch, ein Adrenalinstoß und eine aus ihrer Sicht gnadenlose Abzockerei. Dennoch – Ordnung muss sein! Wer sich in Deutschland nicht an die Spielregeln hält, wird zur Kasse gebeten. In den Amtsstuben sitzen auch keine Dummen. Da gibt es auch keine Irrtümer, sondern Absichten.

Jährlich fließt ca. 1 Milliarde Euro Bußgeld in die kommunalen Haushalte unserer Republik. Aus dieser Sicht ist „behördliche Bürokratie“ nie Arbeitsplatzvernichtung, sondern Arbeitplatzsicherung. Wer von den Bußgeldern profitiert, hängt davon ab, wofür man zur Kasse gebeten wird. Da wird beispielsweise unterschieden zwischen ruhendem und fahrendem Verkehr oder auch anderen kleineren Delikten. Für den „ruhenden“ Verkehr sind in Rheinland-Pfalz die Verbandsgemeinden zuständig („Knöllchen“ für Falschparker etc.). Für den fließenden Verkehr („Blitzerfalle“) die Landkreise. 

Kurios: Die Höhe der Bußgelder ist nicht überall gleich. Ein und derselbe Verstoß kostet beispielsweise in A-Stadt nur 25 Euro, in B-Stadt bis zu 100 Euro. Nach Erkenntnissen von Automobilverbänden geben immer mehr Kommunen Vollgas bei den Bußgeldern. Die Verbände sprechen von gezielter ‚Abzockerei“. So sollen sich seit 1990 bundesweit die Einnahmen der Kommunen aus Verkehrsüberwachungen mehr als verdoppelt haben. Außerdem beobachten ADAC und AvD, dass viele Städte und Gemeinden bei ihren Etatplanungen diesen Posten stetig erhöhen.

Es gibt also keinen einheitlichen Verwarn- oder Bußgeldkatalog. Die Gemeinden und Kommunen können selber die Höhe der Strafgelder festlegen. Also reine Willkür? Nein! Es gibt einen Ermessensspielraum für die Höhe der Strafe. Kann man gegen Bußgeldbescheide vorgehen? Ja, man hat immer das Recht Widerspruch einzulegen. Dann entscheidet das Amtsgericht, ob die Höhe der Strafe angemessen ist. Glatte Zahlen in unserer Grafik sind übrigens nur Haushaltsansätze für das jeweilige Jahr.

Die Eifel-Zeitung hat sich in Sachen Bußgeld/Verwarnungsgeld im Verbreitungsgebiet der Landkreise „DAU“ und „WIL“umgehört. Alle Ämter haben uns bereitwillig unterstützt. Die Größe der Landkreise spiegel in etwa auch die jeweiligen Einnahmen wieder. Beim „Einsammeln“ sind beide Kreise etwa gleich fleißig. Deutlich weniger, bzw. überhaupt keine Einnahmen haben die Verbandsgemeinden. Bei den größeren Verbandsgemeinden bzw. der Verbansfreien Stadt  Wittlich sieht das natürlich anders aus. Dort kommt wesentlich mehr Geld in die Kasse.

Kröv-Bausendorf: bußgeldfreie VG !

In den kleineren VGs, wie zB. der VG Kelberg, VG Manderscheid und VG Kröv-Bausendorf spielen verständlicherweise andere Werte eine größere Rolle. In Manderscheid und Kelberg helfen Zurückhaltung und mündliche Belehrungen oft mehr. Wie uns Bürgermeister Otto-Maria Bastgen von der VG Kröv-Bausendorf sagt, gab es in seiner Verbandsgemeinde in den Jahren 2007 und 2008 keinerlei Einnahmen aus Bußgeldbescheiden. Bastgen: „Für das Jahr 2009 haben wir lediglich als Erinnerungsposten einen Betrag in Höhe von 100,- Euro eingesetzt. Wir können uns als bußgeldfreie Verbandsgemeinde bezeichnen. Nur im äußersten Notfall kommt ein Bußgeld in Betracht. Wir handeln nach dem Motto: Wenn eine Verwaltung kein Vertrauen in die Bürger hat, können die Bürger auch kein Vertrauen in die Verwaltung haben“.

Der Mann hat Recht!  Deshalb ist es auch in Sachen Kommunalreform verrückt, wenn Professoren und Studenten von weit her, die nichts mit der hiesigen Region am Hut haben, im Auftrag des Landes ein Gutachten erstellen sollen, das später als Basis über die Zukunft einzelner Verbandsgemeinde herangezogen wird. 
 

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