10.000 Kilowattstunden in drei Monaten verbraucht

Trier. Das Sozialgericht Trier hat entschieden, dass Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf die Übernahme übermäßig hoher Stromkosten haben. Nach dem Richterspruch der vergangenen Woche gilt dies auch dann, wenn der Betroffene mit einer Stromsperre rechnen muss.

Geklagt hatte eine Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II, deren Schulden bei ihrem Energieversorger derart gestiegen waren, dass sie ein Darlehen von 5.000 Euro bewilligt haben wollte. Hintergrund war ihre – berechtigte – Angst davor, den Strom abgesperrt zu bekommen. Woher der unglaublich hohe Stromverbrauch rührt, hatte sie sich selbst nicht erklären können: Innerhalb von weniger als drei Monaten wies ihr Zähler rund 10.000 verbrauchte Kilowattstunden aus. Das Sozialgericht urteilte nun, dass sie mit dem Risiko der Stromsperre leben müsse.

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