Fraport baut 5G-Netz am Frankfurter Flughafen auf

Am Frankfurter Flughafen baut der Betreiber Fraport gemeinsam mit dem japanischen IT-Dienstleister NTT ein privates 5G-Digitalfunknetz auf. «Das neue Netz wird nicht nur die Arbeitsprozesse bei Fraport beschleunigen, sondern auch zahlreichen Unternehmen am Standort zugutekommen», erklärte der Fraport-IT-Manager Wolfgang Standhaft am Freitag laut Mitteilung.

Der Mobilfunkstandard 5G ermöglicht im Vergleich zu Vorgängern eine deutlich höhere Datenrate bei geringeren Verzögerungszeiten. Dies gilt als Voraussetzung für Echtzeitanwendungen. Fraport nennt als Beispiele den Einsatz autonomer Fahrzeuge auf dem Vorfeld oder die videogestützte Kontrolle von Flughafeneinrichtungen durch Roboter oder Drohnen.

Die Technologie soll noch im Sommer auf einem kleinen Teil des Flughafens getestet werden. Ab dem kommenden Jahr werde die Netzinfrastruktur dann auf dem gesamten Flughafengelände mit mehr als 20 Quadratkilometern Fläche ausgebaut und für Partnerfirmen geöffnet.

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„Keine Spur“ wird in Daun verfilmt

Daun. Der Ort Daun als Filmkulisse? Durch die Eifelkrimis ist die Region auch bundesweit bekannt, deswegen ist ein Dreh dort gar nicht so abwegig. Mit seiner Geschichte „Keine Spur“ hat der erst 18-jährige Simon Wolf vom Megina-Gymnasium in Mayen den diesjährigen „Junior Award“ in der Altersgruppe II (14 bis 20 Jahre) im Rahmen des Krimifestivals „Tatort Eifel“ gewonnen und somit vorher schon für Schlagzeilen gesorgt.

Simon Wolf und sein Film ,,Keine Spur”, Foto: EMZ

113 Geschichten wurden insgesamt eingereicht und fast 180 Schülerinnen und Schüler waren an der Entstehung der Texte beteiligt. Einen Blick hinter die Kulissen des Drehs konnte die EMZ schon erhalten und den jungen Autor befragen.

Nun wird das Drehbuch des Schülers mit professioneller Unterstützung und 11 Mitschülerinnen und Mitschülern im Landkreis Vulkaneifel verfilmt. Unterstützung erhalten sie vom Schauspielcoach Manfred Schwabe, der bei der RTL-Serie ,,Unter uns“ tätig war und in der Serie ,,Lindenstraße“ mitgespielt hat.

Die Dreharbeiten laufen bereits, Foto: EMZ

Aber auch ein Lehrer betreut die Gruppe in Daun, die eigentlich Schule haben müsste. In der Schule war man begeistert, dass Simon Wolf sich beim Wettbewerb durchsetzen konnte. „Beim Dreh kriegen die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen, die sie in der Schule nicht vermittelt bekommen“, so der Lehrer. Deswegen wurde die Umsetzung des Films begrüßt.

Simon Wolf hält sein Drehbuch in den Händen, Foto: EMZ

Alois Manstein empfing die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Drehs im Kurpark Daun. Vor sommerlichen Temperaturen ging es für die Gruppe los. Die Schülerinnen und Schüler wurden von Ira Tinkloh, die ebenfalls Schauspielerin und Regisseurin ist und im Film mitspielt, tatkräftig beraten und fingen an. Bereits seit Montag drehen sie den Film und der Abschluss ist bald geplant. Im Kurpark wurde die Szene mit der „Erscheinung der toten Mutter“ gedreht. Man darf also auf das Endprodukt gespannt sein.

Simon Werners literarische Vorbilder sind John Ronald Reuel Tolkien, der aber beim Krimi nicht die Hauptinspiration war. Normalerweise ist der Jungautor mehr im Fantasy zu Hause, sagt er selbstbewusst.

Der fertige Film wird am 24. September 2022 im Kinopalast Vulkaneifel in Daun erstmals öffentlich vorgeführt und soll 12 – 14 Minuten Spiellänge haben. Beim Schnitt wird der Autor nicht dabei sein und verriet uns, dass die Erzählweise beim Film ganz anders verläuft: Dabei müssen Perspektive, Licht und andere wichtige Faktoren passen, die in der Schreibstube nicht unbedingt berücksichtigt werden. Daun freut sich auf das Endresultat von ,,Keine Spur”.

Deutsche Telekom will Mehrheit an Funkturm-Sparte verkaufen

Bonn (dpa) – Die Deutsche Telekom will die Mehrheit ihrer Funkturm-Sparte an zwei Investoren aus Nordamerika verkaufen.

Der Bonner Konzern kündigte an, 51 Prozent des bisherigen Geschäftsbereichs an Brookfield Asset Management aus Kanada und Digital Bridge aus den USA abzugeben. 49 Prozent will die Telekom weiter halten. Im Rahmen der Transaktion wird das Funkturm-Geschäft den Angaben zufolge insgesamt mit 17,5 Milliarden Euro ohne Schulden und Barmittel bewertet. Es geht um gut 40.000 Mobilfunk-Standorte in Deutschland und Österreich. Die Telekom bleibt als Mieter an Bord – auf den Standorten werden also auch künftig Magenta-Antennen sein.

Der Geschäftszweig mit rund 800 Beschäftigten kam zuletzt auf einen Jahresumsatz von 1,1 Milliarden Euro, das operative Ergebnis (Ebitda AL) lag bei 640 Millionen Euro. Mit den Einnahmen sinkt die Finanzverschuldung der Deutschen Telekom den Angaben zufolge um 10,7 Milliarden Euro. Geben die Behörden grünes Licht, könnte der Verkauf Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.

Die beiden anderen deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber haben den Schritt, den die Telekom nun geht, bereits hinter sich. Das Gros der Funktürme von Telefónica Deutschland gehört der US-Firma American Tower, nur ein kleiner Teil ist noch im Eigentum von O2. Vodafone brachte seine Funkturm-Tochter Vantage Towers im vergangenen Jahr an die Börse und machte damit Kasse. Vodafone hat als Mehrheitsaktionär, dem etwa 82 Prozent des Grundkapitals gehören, noch das Sagen.

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Mehr Cybersicherheit: Faeser für Grundgesetzänderung

Berlin (dpa) – Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat eine Grundgesetzänderung vorgeschlagen, um das ihrem Haus unterstellte Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Zentralstelle zu machen. Die Verantwortung für Cybersicherheit liege aktuell noch bei den Ländern, das BSI könne nur Amtshilfe leisten.

Das sei angesichts der gewachsenen Bedrohung nicht mehr zeitgemäß, sagte die Ministerin am Dienstag in Berlin. Die Länder seien mit dieser Aufgabe langfristig «überfordert». Sie habe zu ihrem Vorschlag einer Grundgesetzänderung aus den Ländern auch sehr positive Signale erhalten.

Weitere Maßnahmen geplant

Angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine stellte das Bundesinnenministerium zudem weitere Maßnahmen für mehr Cybersicherheit vor. Dazu gehört die Einführung eines zentralen Videokonferenzsystems für die Bundesverwaltung, das höchsten Sicherheitsanforderungen entspricht. Beim BSI soll eine Plattform für den Austausch von Informationen zu Cyberangriffen entstehen.

Darüber hinaus sollen Investitionen in sogenannte Cyber-Resilienzmaßnahmen bei kleinen und mittleren Unternehmen gefördert werden, wenn diese zur «kritischen Infrastruktur» gehören – aus Branchen wie Verkehr, Ernährung, Gesundheit, Energie und Wasserversorgung. Zudem hat sich Faeser die Modernisierung der IT-Infrastruktur des Bundesamtes für Verfassungsschutz vorgenommen. Es soll auch mehr Befugnisse zur «Aufklärung technischer Sachverhalte bei Cyberangriffen fremder Mächte» erhalten.

 

 

 

Prozess um Hassrede gegen in Kusel getötete Polizisten

München (dpa) – Das Amtsgericht München hat einem Mann den Prozess gemacht, der die im rheinland-pfälzischen Kusel getöteten Polizisten als «Bastarde» bezeichnet – und ihren Münchner Kollegen das gleiche Schicksal gewünscht hat.

Der 35-Jährige entschuldigte sich am Donnerstag dafür und schob die verbalen Entgleisungen auf seinen problematischen Alkoholkonsum. Nach Angaben seines Verteidigers hatte er zur Tatzeit Anfang Februar dieses Jahres 2,5 Promille im Blut. Weiterlesen

Zwei tote Männer in Wohnung gefunden – Ermittlungen laufen

Hamm (dpa) – In einer Wohnung in Hamm sind die Leichen zweier Männer gefunden worden. Es sei eine Mordkommission eingerichtet worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Dortmund am Donnerstag.

Die Todesursachen seien aber noch unklar. Zuvor hatte der «Westfälische Anzeiger» darüber berichtet. Weiterlesen

Samsung profitiert von starker Chip-Nachfrage

Seoul (dpa) – Dank der anhaltend starken Chip-Nachfrage hat der Elektronikriese Samsung für das zweite Quartal 2022 hohe Zuwächse verzeichnet.

In seinem Ergebnisausblick für den Zeitraum April bis Juni geht der Weltmarktführer bei Speicherchips, Smartphones und Fernsehern von einem Anstieg des operativen Gewinns um 11,4 Prozent aus. Der Gewinn aus den Kerngeschäften werde sich voraussichtlich auf 14 Billionen Won (etwa 10,5 Mrd Euro) belaufen, teilte das südkoreanische Unternehmen am Donnerstag mit. Weiterlesen

Für Amazon gelten verschärfte Regeln – Bundeskartellamt stellt überragende marktübergreifende Bedeutung fest (§ 19a GWB)

Bonn. Das Bundeskartellamt hat gestern entschieden, dass die Amazon.com Inc., Seattle, USA ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit unterfällt Amazon gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB.

Die Vorschrift des § 19a GWB ist aufgrund einer Gesetzesänderung seit Januar 2021 in Kraft. Das Bundeskartellamt kann in einem zweistufigen Vorgehen Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce. Die Angebote des Konzerns u.a. als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter sind zu einem digitalen Ökosystem verbunden. Wir haben entschieden, dass der Konzern auch im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Konkret bedeutet diese Entscheidung, dass wir bei Amazon mögliche wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen gezielt aufgreifen und unterbinden können, und zwar effektiver als das bisher der Fall war. Bei seinen Marktplatzdienstleistungen für Dritthändler halten wir Amazon für marktbeherrschend. Damit greift hier zusätzlich die parallel anwendbare klassische Missbrauchsaufsicht, auf deren Grundlage wir derzeit schon Verfahren gegen Amazon führen.“

Amazon gehört mit weltweiten Umsatzerlösen von rund 400 Mrd. Euro im Jahr 2021, davon ca. 32 Mrd. Euro in Deutschland, zu den umsatzstärksten Unternehmen der Welt. Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes wird mehr als jeder zweite Euro im deutschen Online-Einzelhandel auf der Amazon-Handelsplattform (amazon.de) ausgegeben. Neben der E-Commerce-Tätigkeit als Händler und Marktplatz gehören zu den Angeboten von Amazon an Endkunden auch digitale Inhalte (z.B. Filme, Serien oder Musik) im sog. Prime-Abonnement. Für Unternehmen – insb. Dritthändler – bietet Amazon neben den Marktplatzdienstleistungen weitere Dienstleistungen u.a. im Bereich Logistik, Werbung und Zahlungsabwicklung an. Im Bereich des Cloud-Computing gilt Amazon mit Amazon Web Services (AWS) mittlerweile als führend und erzielt dadurch einen Großteil seiner Konzerngewinne (so ca. 56 Prozent des Jahresüberschusses in 2021).

Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb im Sinne des § 19a Abs. 1 GWB verschafft dem Unternehmen eine Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet.

Zunächst hat das Unternehmen durch die unter amazon.de betriebene Handelsplattform eine zentrale strategische Position im deutschen Online-Einzelhandel. Bei Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler in Deutschland verfügt Amazon über einen umsatzbezogenen Marktanteil von über 70 Prozent und ist damit nach Auffassung des Bundeskartellamtes marktbeherrschend. Die enorme Bedeutung der Amazon-Handelsplattform wird durch die eigene Einzelhandelstätigkeit auf der Plattform sogar noch verstärkt (sog. Hybridstruktur). Damit einher geht eine Regelsetzungsmacht, die erhebliche Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftstätigkeit und den Geschäftserfolg anderer Unternehmen eröffnet. Das bedeutet, Amazon kann den Zugang anderer Unternehmen zu Absatz- und Beschaffungsmärkten kontrollieren und dabei seine Doppelrolle als Händler und Marktplatz ausspielen. Sein breites Portfolio an Geschäftstätigkeiten hat Amazon zu einem stark integrierten digitalen Ökosystem verbunden, das dazu beiträgt, Nutzergruppen im Ökosystem zu halten. Eine besondere Rolle spielt dabei das Prime-Abonnement, mit dem Endkunden neben einer versandkostenfreien Lieferung vielfältige weitere Dienstleistungen angeboten werden. Mehr als 17 Mio. auf amazon.de registrierte Nutzerinnen und Nutzer besitzen ein kostenpflichtiges Prime-Abonnement. Zudem verfügt Amazon über erhebliche Ressourcen wie wettbewerbsrelevante Daten und eine starke Finanzkraft.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes unterliegt Amazon in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt nach § 19a Abs. 2 GWB.

Das Bundeskartellamt hat zu seiner Entscheidung heute ebenfalls einen Fallbericht veröffentlicht. Dieser ist hier abrufbar.

Hintergrund

Weitere Amazon-Verfahren

Gegen Amazon führt das Bundeskartellamt aktuell zwei Verfahren nach den Regelungen der klassischen Missbrauchsaufsicht, die schon vor der jüngsten Gesetzesnovelle gültig waren (siehe Pressemitteilung vom 18. Mai 2021). In einem Verfahren untersucht das Bundeskartellamt, inwieweit Amazon durch Preiskontrollmechanismen bzw. Algorithmen Einfluss auf die Preissetzung der auf dem Amazon-Marktplatz tätigen Händler nimmt. In einem zweiten Verfahren prüft das Bundeskartellamt inwieweit Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern, u.a. Apple, die Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon Marktplatz ausschließen, einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln darstellen. Schon 2018 hatte das Amt mit einem Missbrauchsverfahren Amazons Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegenüber Dritthändlern aufgegriffen. Das 2019 abgeschlossene Verfahren hatte weitreichende Verbesserungen für die Händler erwirkt (siehe Pressemitteilung vom 17. Juli 2019).

 

Insolvenzverwalter informiert Gläubiger über Verkauf Hunsrück-Flughafen

Bad Kreuznach/Hahn (dpa) – Nach dem Verkauf des insolventen Hunsrück-Flughafens Hahn will der Insolvenzverwalter die Gläubiger über Details informieren. Gläubigerversammlungen für vier Schwestergesellschaften der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH sind heute am Amtsgericht in Bad Kreuznach nacheinander im Viertelstundentakt vorgesehen. Insolvenzverwalter Jan Markus Plathner will dabei die Gläubiger hinter verschlossenen Türen um die Genehmigung des Kaufvertrags bitten. Anschließend informiert der Frankfurter Jurist auch kurz die Medien. Weiterlesen

Japan verschärft Strafen für Cyber-Mobbing

Tokio (dpa) – Japan geht nach dem tragischen Tod einer aus dem Netflix-Programm bekannten jungen Profi-Wrestlerin verschärft gegen Cyber-Mobbing vor.

Am Donnerstag trat eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der Hasskommentare und Beleidigungen im Internet künftig mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden können. Daneben sieht das überarbeitete Strafgesetzbuch erhöhte Geldstrafen vor. Anlass für das schärfere Vorgehen gegen Cyber-Mobbing war der Tod der 22-jährigen Hana Kimura, die in der international bekannten Netflix-Reality-Show «Terrace House» aufgetreten war. Sie war ein Opfer von hasserfüllten Kommentaren im Internet geworden. Weiterlesen

Finanzminister Lindner heiratet standesamtlich

Keitum/Sylt (dpa) – Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und seine Partnerin Franca Lehfeldt wollen heute standesamtlich auf Sylt heiraten. Der Bürgermeister der Gemeinde Sylt, Nikolas Häckel (parteilos), wird das Paar trauen, wie er der dpa sagte.

Auch in den kommenden Tagen wird weiter auf Sylt gefeiert: Wie die dpa aus FDP-Kreisen erfuhr, soll es am Freitag einen Polterabend geben und am Samstag wollen sich Lindner und Lehfeldt in einer Kirche das Jawort geben. Medienberichten zufolge sollen zahlreiche Prominente auf der Gästeliste stehen – darunter auch Bundeskanzler Olaf Scholz. Das Paar selbst machte bislang keine Angaben zu der bevorstehenden Trauung. Weiterlesen

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