Gesetzentwurf soll Wiederaufbau im Ahrtal beschleunigen

Mainz (dpa/lrs) – Gemeinden im Ahrtal sollen die Möglichkeit bekommen, nach der Zerstörung von Gebäuden in der Flutkatastrophe einen Generalunternehmer mit Bauvorhaben zu beauftragen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der am Mittwoch von den drei Regierungsfraktionen in den Landtag eingebracht wurde.

Die gesetzlich vorgeschriebene Einzelvergabe von Aufträgen für bestimmte Bauleistungen sei für die Kommunen angesichts der Fülle notwendiger Projekte kaum zumutbar, sagte die Abgeordnete Anna Köbberling (SPD). Beim Wiederaufbau einer Kita müssten nach der bestehenden Gesetzeslage alle einzelnen Gewerke einzeln vergeben werden, was zu erheblichen Verzögerungen führen würde.

Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Mittelstandsförderung sieht vor, dass die Landesregierung eine besondere Ausnahmesituation feststellt. Nur dann soll die Abkehr vom Grundsatz der Einzelvergabe von Aufträgen zulässig sein. Der CDU-Abgeordnete Helmut Martin forderte, dass diese Feststellung nicht von der Regierung, sondern vom Parlament kommen sollte.

Für die ebenfalls oppositionellen Freien Wähler sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Stefan Wefelscheid an die Adresse der Regierungsfraktionen: «Wir stehen da an Ihrer Seite, die Details machen wir im Rechtsausschuss» Dort soll der Gesetzentwurf nun beraten werden, ehe er wieder zur Abstimmung ins Landtagsplenum kommt.

 

 

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