Kampf gegen Corona im Gefängnis: Impfungen und Quarantäne

Mainz (dpa/lrs) – Hinter rheinland-pfälzischen Gefängnismauern wird bereits geboostert. Vier Bedienstete und zwei Häftlinge hätten bisher eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus in einer Justizvollzugsanstalt bekommen, sagte Ministeriumssprecher Christoph Burmeister in Mainz. Viele der insgesamt rund 2000 Bediensteten ließen sich die dritte Spritze gegen das Coronavirus beim Arzt oder in einem der wiederbelebten Impfzentren geben, wenn es soweit sei.

Insgesamt wurden 7644 Spritzen gegen das Coronavirus hinter Mauern gesetzt. Darunter waren 3630 Erstimpfungen – für 1372 Gefangene und 2258 Beschäftigte. Dazu kamen 4008 Folgeimpfungen oder Einmalimpfungen mit Johnson & Johnson: 1851 davon für Inhaftierte und 2157 für die Arbeitnehmer in den Gefängnissen.

Seit Beginn der Pandemie haben sich 11 Gefangene und 70 Bedienstete mit Sars-CoV-2 infiziert. 64 Justizvollzugsbedienstete haben die Infektion bereits überstanden, sechs sind noch in Quarantäne. Alle Inhaftierten gelten als genesen. Kein Häftling oder Bediensteter sei mit oder an dem Virus gestorben, sagte Burmeister.

2820 Menschen sitzen derzeit in rheinland-pfälzischen Gefängnis ein. Einige besonders kurze Ersatzfreiheitsstrafen wegen geringer Geldstrafen werden wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus derzeit ausgesetzt.

Alle neuen Häftlinge müssen erst einmal zwei Wochen in Quarantäne, egal ob genesen oder geimpft – «damit sie das Virus nicht in die Anstalt tragen können». Der Gesundheitszustand vieler Gefangener sei ohnehin prekär. Ihren Impfstatus müssen sie nicht mitteilen. In der Quarantäne und danach werden sie getestet, wenn die Tests negativ ausfallen, werden sie in den Vollzug verlegt. Auch Freigänger werden regelmäßig getestet. Große Corona-Ausbrüche seien bisher ausgeblieben. «Das Konzept hat sich bewährt», sagte Burmeister.

Eine Impfpflicht gibt es weder für die Gefangenen noch für die Bediensteten. Für diese gilt wie an anderen Arbeitsplätzen seit Mittwoch auch 3G: genesen, geimpft oder getestet. Aber schon vorher mussten sich die Bediensteten testen lassen, wenn sie etwa länger frei hatten und nicht geimpft oder genesen waren.

Eine Beamtin, die diese Tests verweigere, sei beurlaubt worden. Ihr droht ein Verfahren vor dem Disziplinargericht.

Winfried Conrad vom Landesverband des Bundes der Strafvollzugsbediensteten sieht Rheinland-Pfalz bei den Impfungen gegen das Coronavirus «auf einem guten Weg». «Wir waren ganz mit vorne im Bundesgebiet» Und er sei guter Dinge, dass es mit dem Boostern in den Anstalten auch gut weiter gehe.

 

 

 

 

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