Plädoyers im Prozess um IS-Rückkehrerin aus Idar-Oberstein

Koblenz (dpa/lrs) – Im Koblenzer Prozess um eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin aus Idar-Oberstein hat die Generalstaatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert. Dabei habe sie bezüglich des Vorwurfs eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz einen Teilfreispruch beantragt, teilte eine Sprecherin mit. Die Verteidigung plädierte am Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG) auf eine Jugendstrafe von einem Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung. Das Urteil soll voraussichtlich am 17. November verkündet werden.

Der 27-jährigen Deutschen werden die Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) und ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Die junge Frau war in dem am 8. September begonnenen Prozess geständig, wie eine OLG-Sprecherin mitteilte. Sie war Ende März am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Sie gehörte zu einer größeren Gruppe, die die Bundesregierung aus einem kurdischen Gefangenenlager in Nordostsyrien zurückgeholt hatte.

Die Frau soll im September 2014 im Alter von 19 Jahren mit ihrem Bruder und dessen Frau sowie ihrer Schwester von Idar-Oberstein nach Syrien gereist sein, um die IS-Terrormiliz zu unterstützen. Seit 2019 soll sie von kurdischen Kämpfern festgehalten worden sein. Ihr Bruder wurde laut dem OLG in Kämpfen getötet. Aus der Gruppe wurde bereits im März 2021 eine Frau vom OLG Koblenz rechtskräftig zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

 

 

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