Mit dem 3. Juli 2011 tritt bei Reisen in die Länder der EU nach einer achtährigen Übergangsfrist die Chippflicht entgültig in Kraft. Wer nach diesem Zeitpunkt mit seinem Tier ins Ausland reist, sollte die neuen Bestimmungen kennen.
Was galt bisher?
Seit Oktober 2004 gilt, dass Hunde, Katzen und Frettchen für Urlaubsreisen in die Länder der EU gekennzeichnet sein müssen. Die präferierte Methode zur Kennzeichnung ist laut EU-Verordnung der Transponder (Chip). Die Tätowierung galt in einer Übergangsfrist bis zum 3. Juli 2011 lediglich als Alternative.
Was ist jetzt neu?
Ab dem 3. Juli 2011 gilt für alle Tiere, die nach diesem Zeitpunkt geboren sind, bei Reisen ins Ausland die Chippflicht. Eine Tätowierung wird dann bei einer möglichen Kontrolle nicht mehr akzeptiert! Was passiert mit Tieren, die vor dem Stichtag bereits tätowiert waren? Leider bleibt die EU-Verordnung die Antwort auf diese Frage schuldig. Eine Nachfrage der Bundestierärztekammer bei der EU-Kommission ergab, dass, wenn Weiterlesen