Berlin (dpa) – Die zahlreichen Pannen und Probleme bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September haben ein juristisches Nachspiel.
Die Landeswahlleitung kündigte Einspruch gegen Wahlergebnisse beim Berliner Verfassungsgerichtshof an. In zwei Wahlkreisen habe es Rechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, sagte Landeswahlleiterin Petra Michaelis bei einer Sitzung des Wahlausschusses. Möglich ist dort nun eine Wiederholung der Wahl. Darüber muss der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entscheiden. Weiterlesen