Vorwurf Volksverhetzung: Immunität von Höcke aufgehoben

Erfurt (dpa) – Die Immunität des umstrittenen Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke ist erneut aufgehoben worden, weil gegen ihn wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt werden soll. Das Votum im Thüringer Justizausschuss fiel nahezu einstimmig aus, es gab eine Enthaltung, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Ausschusskreisen erfuhr.

Bei den Ermittlungen geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mühlhausen um einen Post von Höcke bei Telegram zu einer Gewalttat im vergangenen Jahr im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim in Rheinland-Pfalz. Damals erstach ein Mann zwei 20 und 35 Jahre alte Männer, zudem verletzte er einen 27-Jährigen. Die Polizei schoss auf den mutmaßlichen Täter, einen Somalier. Weiterlesen

Ein Toter und mehrere Verletzte bei Unfall auf Bobbahn

Oberhof (dpa) – Nach einem tödlichen Unfall auf der Bob- und Rennrodelbahn in Oberhof herrscht in Thüringen Trauer. Nach Angaben der Landespolizeiinspektion Suhl kam ein 46 Jahre alter Mann am Donnerstagabend ums Leben. Er habe so schwere Verletzungen erlitten, dass er im Krankenhaus starb, teilte die Polizei am Freitag mit. Zudem wurden eine 41-Jährige schwer sowie weitere Personen leicht verletzt.

«Offensichtlich befanden sich sowohl ein Viererbob als auch ein Doppel-Schlauchring – ein sogenannter Icetube- aus bislang ungeklärter Ursache gleichzeitig in der Bahn. Im Auslaufbereich prallten diese aufeinander», hieß es. In dem Bob sollen sich neben dem Piloten zwei weitere Männer und eine Frau befunden haben. Zwei von ihnen seien im Krankenhaus versorgt worden. Ice-Tubes sind luftgefüllte Gummiringe. Weiterlesen

Unterschiedliche Nachtarbeitszuschläge – ist das rechtens?

Von Simone Rothe, dpa

Erfurt (dpa) – Sie sind ein Aufregerthema für Tausende Beschäftigte in der deutschen Getränke- und Lebensmittelindustrie: Nachtarbeitszuschläge, konkret ihre unterschiedliche Höhe. Etwa 6000 Klagen liegen dazu bei den Gerichten, schätzt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Es geht um einen Streitwert, «der sich mittlerweile auf gut 50 Millionen Euro summiert hat». Allein 400 Klagen haben es inzwischen bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) geschafft. Die ersten werden am Mittwoch in Erfurt verhandelt.

Worum es geht

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter sollen die Frage beantworten, ob unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Im konkreten Fall wurde beim Getränkekonzern Coca-Cola in Ostdeutschland für unregelmäßige Nachtarbeit ein Zuschlag von 50 Prozent pro Stunde gezahlt, für regelmäßige Nachtarbeit aber nur von 20 Prozent. Geregelt ist das in einem Tarifvertrag, den die NGG bereits 1998 mit dem zuständigen Arbeitgeberverband abgeschlossen hat und der von Coca-Cola angewendet wird. Die Gewerkschaft würde die Regelung gern vom Tisch haben.

Der Präzedenzfall

Der Fall einer Nachtarbeiterin wurde vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg an die höchste Instanz geschickt. Die Klägerin, die regelmäßig nachts arbeitet, verlangt, dass ihr die Differenz zwischen 20 und 50 Prozent erstattet wird. Die Vorinstanzen haben ihren Fall unterschiedlich entschieden. Er machte Furore, weil er 2020 vom Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt wurde. Die europäischen Richter kickten den Ball, bei dem es um Tarifregelungen geht, aber zurück – und entschieden nicht. Es handele sich nicht um eine Frage des europäischen Rechts, die Entscheidung liege allein bei den höchsten deutschen Arbeitsrichtern, erklärten sie.

Ausgang ungewiss

Jetzt ist der Zehnte Senat des BAG am Zug. Letztlich geht es um eine tarifvertragliche Regelung, die er bewerten muss. Das Thema Tarifautonomie könnte ein Thema bei der Verhandlung sein, heißt es unter Arbeitsrechtlern. Dabei ist unstrittig, dass Menschen, die nachts in der Produktion stehen, ein Zuschlag für die von Arbeitsmedizinern nachgewiesene Belastung zusteht. Doch kann der höher ausfallen, wenn es nicht um dauerhafte Schichtarbeit geht? Die Arbeitgeber sehen das so. Sie argumentieren, der höhere Zuschlag soll nicht nur die Erschwernis durch die Nachtarbeit ausgleichen, sondern auch einen möglichen Eingriff in den Freizeitbereich von Menschen, die nur selten zur Nachtarbeit herangezogen werden.

Hohe Erwartungen

«Wir erhoffen uns Klarheit. Alle sind in Wartestellung», sagte der Leiter der NGG-Rechtsabteilung, Grégory Garloff, der Deutschen Presse-Agentur. Es könnte ein Signal auch für die vielen anderen Fälle geben. «Wir schätzen, dass von den rund 720 000 Beschäftigten in der Ernährungs- und Genussmittelindustrie nach Abzug der Beschäftigten, die in der Verwaltung oder im Zwei-Schicht-System (ohne Nachtschicht) arbeiten, rund 250 000 Beschäftigte von der Entscheidung zu den Nachtschichtzuschlägen potenziell betroffen sind», erklärte eine NGG-Sprecherin auf Anfrage. Allerdings geht es dabei um eine Vielzahl von Tarifverträge.

Einzelne Entscheidungen

«Der Zehnte Senat wird sich jede tarifliche Regelung anschauen und je nach den Vereinbarungen einzeln entscheiden», kündigte BAG-Präsidentin Inken Gallner kürzlich an. «Das wird 2023 eines der großen Themen am Bundesarbeitsgericht.» Verhandlungen und Entscheidungen zu Nachtarbeitszuschlägen seien auch im März, Mai und Juni zu erwarten.

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Schlecht verhandelt? Frau pocht auf gleiche Bezahlung

Von Simone Rothe, dpa

Erfurt (dpa) – Ihr wurden 3500 Euro monatlich in der Einarbeitungszeit angeboten – die Frau sagte Ja. Doch bald kamen ihr Zweifel und der Verdacht, dass ihr Kollege, der zwei Monate früher eingestellt wurde und den gleichen Vertriebsjob macht, deutlich mehr verdient. Am Donnerstag beschäftigen sich die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt mit dem Fall. Manche erhoffen sich ein Grundsatzurteil zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern.

Der Fall

Pech gehabt, wurde der Frau beschieden, als sie von der sächsischen Metallfirma in der Nähe von Dresden die gleiche Bezahlung wie ihr kurz zuvor eingestellter männlicher Kollege verlangte. Immerhin betrug der Unterschied beim Grundgehalt in der Probezeit stattliche 1000 Euro monatlich, später nach Einführung eines Tarifvertrags immer noch etwa 500 Euro – bei gleichen Verantwortlichkeiten und Befugnissen, sagt die Klägerin.

Schlecht verhandelt

Ihr Arbeitgeber begründete den großen Gehaltsunterschied damit, dass sie bei ihrer Einstellung schlechter verhandelt habe als ihr männlicher Kollege. Beiden sei zunächst das gleiche Gehaltsangebot gemacht worden. Der Arbeitgeber berief sich bei der unterschiedlichen Bezahlung auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit – und hatte damit Erfolg beim Arbeits- und Landesarbeitsgericht in Sachsen.

Die Klage

Verhandelt wird vom Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wegen Entgeltdiskriminierung. Die Frau, die von 2017 bis 2019 bei der Metallfirma gearbeitet hat, sieht sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Das Gericht solle prüfen, ob es sich um einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz handele.

Sie verlangt eine Nachzahlung von 14.500 Euro und eine angemessene Entschädigung für die erlittene Diskriminierung. Unterstützt wurde sie auf ihrem Weg durch die Gerichtsinstanzen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Nur wenige Frauen würden diesen langwierigen Weg gehen, heißt es bei der Gesellschaft, aber auch bei Gewerkschafterinnen.

Worum es geht

Geprüft wird nach Angaben einer BAG-Sprecherin, ob es möglicherweise objektive, geschlechtsneutrale Gründe für eine geringere Bezahlung gab und ob sich der Arbeitgeber darauf zurückziehen kann, dass der Klägerin ja das gleiche Grundgehalt angeboten wurde wie ihrem Kollegen. «Kann Verhandlungsgeschick den Ausschlag für Verdienstunterschiede geben», fragt Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Die Situation in Deutschland

Noch ist die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern keine Seltenheit in Deutschland – der geschlechterspezifische Verdienstabstand lag laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr bei 18 Prozent. Frauen erhielten demnach 2022 mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer mit 24,36 Euro. Knapp zwei Drittel der Lohnlücke erklärt das Statistikamt mit höheren Teilzeitquoten und geringeren Gehältern in frauentypischen Berufen. Es bleibt eine bereinigte Lücke von rund 7 Prozent des Brutto-Stundenlohns ohne eindeutige Erklärung.

2006 hatte der Abstand noch 23 Prozent betragen. In Ostdeutschland, wo der Fall spielt, ist die Lohnlücke kleiner als in Westdeutschland: 7 Prozent, im Westen 19 Prozent.

Gesetz hilft wenig

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack bezeichnet das Entgelttransparenzgesetz, das seit 2017 für mehr Gleichheit sorgen soll, als zahnloser Tiger. «Die Hürden für Gehaltsauskünfte sind zu hoch und es sind keine Sanktionen vorgesehen», sagte Hannack der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. «Der Benachteiligung von Frauen in Deutschland sind noch immer Tür und Tor geöffnet.» Ähnlich sieht es Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. «Das Gesetz ist zu schwach, um Frauen zu schützen.»

Nach dem Transparenzgesetz bestünden Auskunftsrechte zum Gehalt nur in Unternehmen ab 200 Beschäftigten. Sie, aber auch Lincoln setzen auf eine neue Richtlinie der EU voraussichtlich im Sommer, die mehr Transparenz bei der Bezahlung von Frauen auch in Deutschland schaffen könnte. Das würde zwar die gesellschaftlichen Probleme bei der Benachteiligung von Frauen nicht lösen, aber betriebliche Ursachen für eine Ungleichbehandlung bei der Bezahlung verringern, so Hannack.

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Ostbeauftragter: Windkraftausbau Vorteil für Ostdeutschland

Berlin (dpa) – Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider, rechnet mit Wettbewerbsvorteilen für Ostdeutschland aufgrund des Ausbaus der Windkraft. «Die Unternehmen sitzen in Zukunft dort, wo der Strom produziert wird. Grüner Strom kann damit zu einem großen Standortvorteil für den Osten werden», sagte der SPD-Politiker der Bild am Sonntag (BamS). «Anders als in Bayern haben wir den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht verschlafen.» Die «wirtschaftliche Landkarte Deutschlands» werde deshalb gerade neu gezeichnet. Weiterlesen

CDU-Spitzengremien beraten über Parteiausschluss von Maaßen

Berlin (dpa) – Die Spitzengremien der CDU beraten heute über ein mögliches Parteiausschlussverfahren gegen den früheren Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen.

Bei den Treffen, die am Tag nach der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus anstehen, wird sich zunächst das Präsidium und dann der Bundesvorstand mit dem Thema befassen. Parteichef Friedrich Merz gibt mittags auch eine Pressekonferenz – zusammen mit dem Berliner Spitzenkandidaten Kai Wegner.

Es wird damit gerechnet, dass der Vorstand ein Parteiausschlussverfahren beschließt, nachdem Maaßen eine Aufforderung des Präsidiums zum freiwilligen Austritt bis zum 5. Februar ignoriert hatte. «Wir werden es heute im Bundesvorstand beraten, und ich denke dann auch beschließen», sagte CDU-Generalsekretär Mario Czaja ARD-«Morgenmagazin». Ausschlussverfahren gelten jedoch als schwierig, die Anforderungen dafür sind hoch. Weiterlesen

IG Metall Mitte will 8,5 Prozent mehr für Kfz-Handwerker

Frankfurt/Main (dpa) – Die IG Metall verlangt 8,5 Prozent mehr Geld für die rund 56 500 Beschäftigten im Kfz-Handwerk der Länder Hessen, Thüringen, Saarland und in der Pfalz. Zudem solle es in dem Tarifvertrag eine soziale Komponente in Form einer Inflationsausgleichsprämie geben, teilte der Bezirk Mitte am Donnerstag in Frankfurt mit. Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels müssten zudem die Ausbildungsvergütungen überproportional steigen. Weiterlesen

BAG-Präsidentin: Arbeitszeiterfassung schon jetzt Pflicht

Erfurt (dpa) – Die Arbeitszeiten von Millionen Arbeitnehmern in Deutschland müssen nach Auffassung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Inken Gallner, schon jetzt systematisch erfasst werden.

Das sei unabhängig von der geplanten Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes durch das sogenannte Stechuhr-Urteil des Bundesarbeitsgerichts von September 2022 entschieden, sagte Gallner bei der Vorlage des BAG-Jahresberichts in Erfurt. «Das Ob ist entschieden. Das Wie der Arbeitszeiterfassung liegt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers.» Weiterlesen

CDU-Vize: Maaßen-Ausschlussverfahren «unumgänglich»

Berlin (dpa) – CDU-Präsidiumsmitglied Andreas Jung hält ein Parteiausschlussverfahren gegen den früheren Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen für «unumgänglich».

Das Präsidium habe einstimmig und mit großer Klarheit entschieden, dass die Äußerungen Maaßens und seine «Radikalisierung nach Rechtsaußen» nicht mit den Werten der CDU vereinbar seien, sagte der CDU-Vize im rbb24 Inforadio. «Und deshalb wird es notwendig sein, dass man am kommenden Montag dann die Konsequenzen zieht.» Weiterlesen

IG-Metall-Bezirkschef: Umbau nur mit Fachkräften möglich

Frankfurt/Main (dpa) – Der nachhaltige Umbau der Industriegesellschaft ist nach Auffassung des IG-Metall-Bezirkschefs Jörg Köhlinger nur mit zusätzlichen Fachkräften machbar. Der Gewerkschafter forderte am Dienstag in Frankfurt eine stärkere Tarifbindung insbesondere der Handwerksbetriebe sowie eine deutlich verbesserte Ausstattung der Bildungseinrichtungen. Auch die Weiterbildung müsse ausgebaut werden.

Viele Berufsschulen in der Fläche seien in einem «erbarmungswürdigen Zustand», sagte der für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen zuständige Metaller. Es sei beispielsweise eine Chance, die Lehr- und Lernmittel zu digitalisieren. Zudem müssten benachteiligte Jugendliche und Geflüchtete gezielt gefördert werden. Weiterlesen

Maaßen: Nur aus Medien von Austrittsaufforderung erfahren

Berlin (dpa) – Der umstrittene Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen (CDU) hat nach eigenen Angaben bislang nur aus den Medien von der Ausstrittsaufforderung der Parteispitze an ihn gehört. «Ich hab gar nix von der CDU bislang bekommen», sagte Maaßen am Dienstagmorgen im Deutschlandfunk. «Ich habe gestern in mein Postfach und meinen Briefkasten geschaut, auch in meine Email-Eingänge. Nichts bekommen. Und ich werde mich zu dieser über die Medien transportierten Aufforderung auszutreten erst verhalten, wenn ich es bei mir auf dem Schreibtisch sehe.» Maaßen sagte weiter: «Ich will jetzt erstmal die Schriftsätze der CDU sehen, die werde ich mit meinen Juristen prüfen, und dann schauen wir mal.» Weiterlesen

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