Karlsruhe (dpa) – Familiengerichte sind grundsätzlich nicht befugt, Corona-Maßnahmen an Schulen außer Kraft zu setzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt grundsätzlich geklärt, wie die Karlsruher Richterinnen und Richter mitteilten.
Familienrichter können demnach gegenüber schulischen Behörden prinzipiell keine Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls erlassen. Die gerichtliche Kontrolle in diesem Bereich obliege ausschließlich den Verwaltungsgerichten. (Az. XII ARZ 35/21) Weiterlesen