Berlin (dpa) – Als Vorsorge für den kommenden Winter sollen die Gasspeicher in Deutschland ausreichend befüllt sein. Der Bundesrat billigte am Freitag ein entsprechendes Gesetz.
Auf diese Weise soll die Sicherheit der Gasversorgung gewährleistet bleiben. Zudem sollen starke Preissprünge verhindert werden. Das Gesetz ist eine Reaktion auf den russischen Krieg gegen die Ukraine sowie auf Turbulenzen bei den Gaspreisen.
Das Gesetz sieht Mindestfüllmengen zu bestimmten Stichtagen vor: Am 1. Oktober eines Jahres 80 Prozent, am 1. November 90 Prozent und am 1. Februar 40 Prozent. Um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten, muss der Betreiber einer Gasspeicheranlage am 1. August eines Jahres einen Füllstand nachweisen, der die Erreichung der Füllstandsvorgaben nicht gefährdet. Weiterlesen