Speicherverband sieht Winter als beendet an

Berlin/Bonn (dpa) – Für die Betreiber der deutschen Gasspeicher ist der Winter beendet. «Vor dem Hintergrund ansteigender Temperaturen können wir den Winter mittlerweile als abgeschlossen ansehen», sagte der Geschäftsführer des Gasspeicherverbandes Ines, Sebastian Bleschke, der Deutschen Presse-Agentur dpa. Derzeit fänden auch schon wieder kleinere Einspeicherungen statt.

In den nächsten Tagen und Wochen könne es bei kälteren Temperaturen auch wieder zu Ausspeicherungen kommen. «Wir werden aber sicher zunehmend in die Einspeicherphase übergehen.» Ende März endet für die Speicherbetreiber das sogenannte Speicherjahr. Weiterlesen

Gasverbrauch in Deutschland geringer als in Vorjahren

Bonn (dpa) – Trotz kühlerer Temperaturen als in den Vorjahren ist in der vergangenen Woche in Deutschland weiter Gas eingespart worden. In der neunten Kalenderwoche habe der Gasverbrauch 7,7 Prozent unter dem durchschnittlichen Verbrauch der Jahre 2018 bis 2021 gelegen, teilte die Bundesnetzagentur heute mit. Die Temperaturen lagen 1,6 Grad unter dem Durchschnittswert der Referenzperiode. Temperaturbereinigt lag der Verbrauch 12,8 Prozent unter dem Vergleichswert.

Laut Netzagentur-Präsident Klaus Müller sparte die Industrie rund 9 Prozent. Haushalt und Gewerbe verbrauchten rund 6 Prozent weniger. Müller erinnerte an den Zweck des Ganzen: «Jede Einsparung schont den Geldbeutel, hilft dem Klima & unterstützt die Gasspeicherbefüllung für den Winter 23/24», schrieb er in einem Tweet. Weiterlesen

Der Griff nach Rosneft: Prozess geht in die zweite Runde

Von Wolf von Dewitz und Verena Schmitt-Roschmann, dpa

Leipzig (dpa) – Ein ebenso kompliziertes wie heikles Verfahren geht an diesem Dienstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in die zweite Runde: Durfte der Bund im Zuge der Russland-Sanktionen zwei deutsche Tochterfirmen des Moskauer Ölkonzerns Rosneft unter staatliche Kontrolle bringen? Vor zwei Wochen verhandelten die Leipziger Richterinnen und Richter schon einen ganzen Tag lang darüber. Nun sollen vor einem Urteil Zeugen gehört und Beweise erhoben werden.

Sollte das Gericht die Treuhandverwaltung kippen, wäre das nicht nur ein Klatsche für den Bund. Es hätte auch Auswirkungen auf den Energiemarkt und die deutschen Verbraucher. Denn Moskau bekäme wieder Einfluss auf die wichtige PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt. (Aktenzeichen: BVerwG 8 A 2.22).

Worum geht es in dem Verfahren?

Das staatlich beherrschte russische Unternehmen Rosneft – der Moskauer Mutterkonzern und ein Ableger in Luxemburg – klagt dagegen, dass der Bund im September 2022 die beiden deutschen Tochterfirmen Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining & Marketing GmbH unter Treuhandverwaltung nahm. Die Kläger halten das für rechtswidrig.

Konkret zuständig ist die Bundesnetzagentur. Diese berief eine neue Geschäftsführung. Rosneft ist rechtlich weiter Eigentümer der deutschen Töchter, kann aber nicht mehr mitbestimmen. Sollten die Töchter Gewinn machen, bleibt dieser als Rücklage bei ihnen in Deutschland. Der Bund verdient nicht mit, Russland aber auch nicht.

Warum übernahm der Bund die Kontrolle?

Im Zuge von EU-Sanktionen wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine sagte Deutschland zu, ab 2023 auf russisches Rohöl zu verzichten. Genau das importierten und verarbeiteten aber die Rosneft-Töchter. Zugleich hatten sie einen erheblichen Marktanteil: Sie hielten nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums über Beteiligungen an drei Raffinerien zwölf Prozent der Kapazität zur Erdölverarbeitung in Deutschland.

Zentral war die Mehrheitsbeteiligung von 54 Prozent an der PCK-Raffinerie, die Nordostdeutschland mit Benzin, Diesel und anderen Produkten versorgt. Sie hing am russischen Rohöl aus der Druschba-Leitung. Rosneft hatte nach Worten von Wirtschaftsminister Robert Habeck kein Interesse, das zu stoppen. Prozessbevollmächtigte von Rosneft widersprachen vor den Leipziger Richtern. Rosneft Deutschland habe durchaus an Alternativen gearbeitet, erklärten sie im Verfahren.

Wie begründet der Bund die Treuhandlösung?

Rechtlich argumentierte das Ministerium im Bundesanzeiger so: Wegen Unsicherheiten bei den Folgen der EU-Sanktionen hätten Vertragspartner die Zusammenarbeit mit Rosneft eingeschränkt. Mitarbeiter seien dabei abzuwandern. Damit sei der Betrieb kritischer Infrastruktur in Gefahr.

Im Falle PCK kam laut Ministerium hinzu: Um die Raffinerie ohne russisches Öl wirtschaftlich weiter zu betreiben, brauche sie Lieferungen von Tankeröl über den Hafen Danzig. Dies sei nach polnischen Angaben erst denkbar, wenn russische Gesellschafter nicht mehr beteiligt seien, hieß es im Bundesanzeiger weiter. Tatsächlich kam eine Abmachung mit Polen über Lieferungen via Danzig erst nach Beginn der Treuhandverwaltung zustande.

Wie begründet Rosneft die Klage?

Die Kläger führten drei wesentliche Gründe an: Es habe vor der Treuhandlösung keine Anhörung gegeben. Das spielte im Prozess länger eine Rolle. Die Anwälte des Bundes erklärten, es habe durchaus vorab Gespräche mit den deutschen Rosneft-Töchtern gegeben. Die Rosneft-Anwälte hielten das nicht für ausreichend.

In der Klage argumentierten sie auch, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Treuhandverwaltung seien nicht gegeben. Und es fehle eine Rechtsgrundlage für ein Embargo leitungsgebundenen russischen Rohöls seit dem 1. Januar 2023. Gemeint sind die Lieferungen über die Druschba-Leitung. Diese sind nicht vom EU-Ölembargo gegen Russland erfasst, sondern nur Tankeröl. Deutschland verzichtete per EU-Protokollnotiz zusätzlich auf das Pipeline-Öl.

Wieso durfte der Bund aus seiner Sicht zugreifen?

Die Ampel-Koalition hatte 2022 das Energiesicherungsgesetz entsprechend geändert. Paragraf 17 sieht die Option einer Treuhandverwaltung für Betreiber von kritischer Infrastruktur im Energiesektor vor. Sie greift, «wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird, und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht». Die Treuhandverwaltung gilt zunächst für sechs Monate, also bis zum 15. März. Sie dürfte verlängert werden – wenn der Bund in Leipzig gewinnt.

Warum ist das Verfahren in Leipzig wichtig?

Mit der rechtlichen Konstruktion der staatlichen Treuhandverwaltung einer privatwirtschaftlichen Firma mit ausländischem Eigentümer betrat der Bund juristisches Neuland. Sollte das Gericht die Treuhandverwaltung aufheben, wären die deutschen Tochterfirmen wieder unter russischer Kontrolle. Rosneft hätte Mitsprache über einen erheblichen Teil der deutschen Raffineriekapazitäten. Lieferungen von Tankeröl über Danzig stünden womöglich in Frage.

Die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab machte im Leipziger Verfahren deutlich, dass die Beschränkung der Eigentumsrechte eine große Tragweite hat: «Da sehen wir schon einen Eingriff deutlicher Intensität.» Andererseits betonte sie, dass die Sicherheit der Energieversorgungssicherheit «ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut» sei. Das sei abzuwägen.

Ob das Urteil bereits an diesem Dienstag fällt, ist offen. Das Gericht hat für Mittwoch vorsorglich einen weiteren Termin angesetzt.

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Europäischer Gaspreis bei tiefstem Stand seit Sommer 2021

Frankfurt/Main (dpa) – Der Preis für europäisches Erdgas hat am Montag die Abwärtsbewegung der vergangenen Handelswochen fortgesetzt und den tiefsten Stand seit Sommer 2021 erreicht. Zu Beginn der Woche fiel der Preis für den richtungsweisenden Terminkontrakt TTF zur Auslieferung in einem Monat bis auf 42,50 Euro je Megawattstunde (MWh). Günstiger war europäisches Erdgas zuletzt im August 2021.

Wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine waren die Erdgaspreise im vergangenen Jahr drastisch gestiegen. In der Spitze wurden Preise von mehr als 300 Euro gezahlt, nachdem Erdgas längere Zeit um die 20 Euro je MWh gekostet hatte. Eine hohe Abhängigkeit von russischem Gas hatte zu einer Energiekrise geführt. Weiterlesen

Gasspeicher in Deutschland zu 69,5 Prozent gefüllt

Brüssel/Bonn (dpa) – Die Füllstände der deutschen Gasspeicher nehmen derzeit – wie im Winter üblich – weiter ab. Am Morgen lag der Gesamt-Füllstand bei 69,5 Prozent. Das waren knapp 0,6 Prozentpunkte weniger als am Vortag, wie aus Daten des europäischen Gasspeicherverbandes GIE hervorging.

Der größte deutsche Speicher im niedersächsischen Rehden verzeichnete einen Füllstand von 84,6 Prozent. EU-weit lag der Füllstand bei rund 61,1 Prozent. Das waren 0,5 Prozentpunkte weniger als am Vortag. Weiterlesen

Gasspeicher in Deutschland zu 71,4 Prozent gefüllt

Brüssel/Bonn (dpa) – Die Füllstände der deutschen Gasspeicher sinken weiter leicht. Am Mittwochmorgen lag der Gesamt-Füllstand bei rund 71,4 Prozent. Das waren knapp 0,2 Prozentpunkte weniger als am Vortag, wie am Donnerstag aus Daten des europäischen Gasspeicherverbandes GIE hervorging.

Der größte deutsche Speicher im niedersächsischen Rehden verzeichnete einen Füllstand von 86,6 Prozent. EU-weit lag der Füllstand bei rund 63,4 Prozent. Das waren 0,3 Prozentpunkte weniger als am Vortag. Weiterlesen

Rosneft vs. Bundesrepublik: Ein heikler Präzedenzfall

Von Wolf von Dewitz und Verena Schmitt-Roschmann, dpa

Leipzig (dpa) – Die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine vor einem Jahr haben den Energiemarkt in Deutschland kräftig durchgeschüttelt. Die Bundesregierung hatte es plötzlich eilig, die milliardenschweren Ölimporte aus Russland zu kappen. Dafür griff der Bund in drastischer Weise in den Markt ein. War das rechtens? Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt darüber in Leipzig (Aktenzeichen: BVerwG 8 A 2.22).

Worum geht es in dem Verfahren?

Das staatliche russische Unternehmen Rosneft – der Mutterkonzern in Moskau und ein Ableger in Luxemburg – klagt dagegen, dass der Bund im September 2022 die Kontrolle über die beiden deutschen Tochterfirmen Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining & Marketing GmbH übernahm. Die Kläger halten das für rechtswidrig.

Konkret stellte die Bundesregierung die Rosneft-Töchter unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur. Diese berief eine neue Geschäftsführung. Rosneft ist rechtlich weiter Eigentümer der deutschen Töchter, kann aber nicht mehr mitbestimmen. Sollten die Töchter Gewinn machen, bleibt dieser als Rücklage bei ihnen in Deutschland. Der Bund verdient nicht mit, Russland aber auch nicht. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagt es so: «Unter der Treuhand ist sichergestellt, dass keine Zahlungen der Unternehmen nach Russland erfolgen, es sei denn, dies ist durch den Treuhänder in Einzelfällen autorisiert.»

Warum übernahm der Bund die Kontrolle?

Im Zuge von EU-Sanktionen sagte Deutschland zu, ab 2023 ganz auf russisches Rohöl zu verzichten. Die Rosneft-Töchter importierten und verarbeiteten aber zum Großteil russisches Öl. Zugleich hatten sie einen erheblichen Marktanteil: Sie hielten nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums über Beteiligungen an drei Raffinerien zwölf Prozent der Kapazität zur Erdölverarbeitung in Deutschland.

Zentral war die Mehrheitsbeteiligung von 54 Prozent an der PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt, die Nordostdeutschland mit Benzin, Diesel und anderen Produkten versorgt. Sie hing am russischen Rohöl aus der Druschba-Leitung. Rosneft hatte nach Worten von Wirtschaftsminister Robert Habeck kein Interesse, das zu stoppen.

Wie begründet der Bund die Treuhandlösung?

Rechtlich argumentierte das Ministerium im Bundesanzeiger so: Wegen Unsicherheiten bei den Folgen der EU-Sanktionen hätten Vertragspartner die Zusammenarbeit mit Rosneft eingeschränkt. Mitarbeiter seien dabei abzuwandern. Damit sei der Betrieb kritischer Infrastruktur in Gefahr.

Im Falle PCK kam laut Ministerium hinzu: Um die Raffinerie ohne russisches Öl wirtschaftlich weiter zu betreiben, brauche sie Lieferungen von Tankeröl über den Hafen Danzig. Dies sei nach polnischen Angaben erst denkbar, wenn russische Gesellschafter nicht mehr beteiligt seien, hieß es im Bundesanzeiger weiter.

Wie begründet Rosneft die Klage?

Die Kläger führen drei wesentliche Gründe an: Es habe vor der Treuhandlösung keine Anhörung gegeben, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Treuhandverwaltung seien nicht gegeben und es fehle eine Rechtsgrundlage für ein Embargo leitungsgebundenen russischen Rohöls seit dem 1. Januar 2023. Gemeint sind die Lieferungen über die Druschba-Leitung. Diese sind nicht vom EU-Ölembargo gegen Russland erfasst, sondern nur Tankeröl. Deutschland verzichtete per EU-Protokollnotiz zusätzlich auf das Pipeline-Öl.

Wieso durfte der Bund da eigentlich zugreifen?

Die Ampel-Koalition hatte 2022 das Energiesicherungsgesetz entsprechend geändert. Paragraf 17 sieht die Option einer Treuhandverwaltung für Betreiber von kritischer Infrastruktur im Energiesektor vor. Sie greift, «wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird, und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht».

Warum ist das Verfahren in Leipzig wichtig?

Mit der rechtlichen Konstruktion der staatlichen Treuhandverwaltung einer privatwirtschaftlichen Firma mit ausländischem Eigentümer betrat der Bund juristisches Neuland. Zuerst wurde Gazprom Germania unter die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt, dann die Rosneft-Töchter. Möglich ist, dass das Bundesverwaltungsgericht die Treuhandverwaltung aufhebt – dann wären die deutschen Tochterfirmen wieder unter russischer Kontrolle. Für den Bund wäre das eine herbe Niederlage. Sollte Rosneft vor Gericht scheitern, wäre das eine Bestätigung für Berlin.

Wie könnte es weiter gehen mit Rosneft?

Die Treuhandverwaltung wurde zunächst auf sechs Monate befristet, also bis zum 15. März. Sie dürfte verlängert werden – wenn der Bund in Leipzig gewinnt. Habeck hat zudem Pläne, die Optionen zum Verkauf von Energieunternehmen in Treuhandverwaltung wie im Fall Rosneft zu erweitern. Derzeit ist dies nur zulässig, wenn es zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich ist. Künftig soll ein Verkauf auch «zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit» erlaubt sein. Das könnte auf die Pläne des Bundes für die Rosneft-Töchter hindeuten.

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Rosneft vs. Bundesrepublik: Ein heikler Präzedenzfall

Von Wolf von Dewitz und Verena Schmitt-Roschmann, dpa

Leipzig (dpa) – Die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine vor einem Jahr haben den Energiemarkt in Deutschland kräftig durchgeschüttelt. Die Bundesregierung hatte es plötzlich eilig, die milliardenschweren Ölimporte aus Russland zu kappen. Dafür griff der Bund in drastischer Weise in den Markt ein. War das rechtens? An diesem Mittwoch verhandelt darüber das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Aktenzeichen: BVerwG 8 A 2.22).

Worum geht es in dem Verfahren?

Das staatliche russische Unternehmen Rosneft – der Mutterkonzern in Moskau und ein Ableger in Luxemburg – klagt dagegen, dass der Bund im September 2022 die Kontrolle über die beiden deutschen Tochterfirmen Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining & Marketing GmbH übernahm. Die Kläger halten das für rechtswidrig.

Konkret stellte die Bundesregierung die Rosneft-Töchter unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur. Diese berief eine neue Geschäftsführung. Rosneft ist rechtlich weiter Eigentümer der deutschen Töchter, kann aber nicht mehr mitbestimmen. Sollten die Töchter Gewinn machen, bleibt dieser als Rücklage bei ihnen in Deutschland.

Der Bund verdient nicht mit, Russland aber auch nicht. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagt es so: «Unter der Treuhand ist sichergestellt, dass keine Zahlungen der Unternehmen nach Russland erfolgen, es sei denn, dies ist durch den Treuhänder in Einzelfällen autorisiert.»

Warum übernahm der Bund die Kontrolle?

Im Zuge von EU-Sanktionen sagte Deutschland zu, ab 2023 ganz auf russisches Rohöl zu verzichten. Die Rosneft-Töchter importierten und verarbeiteten aber zum Großteil russisches Öl. Zugleich hatten sie einen erheblichen Marktanteil: Sie hielten nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums über Beteiligungen an drei Raffinerien zwölf Prozent der Kapazität zur Erdölverarbeitung in Deutschland.

Zentral war die Mehrheitsbeteiligung von 54 Prozent an der PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt, die Nordostdeutschland mit Benzin, Diesel und anderen Produkten versorgt. Sie hing am russischen Rohöl aus der Druschba-Leitung. Rosneft hatte nach Worten von Wirtschaftsminister Robert Habeck kein Interesse, das zu stoppen.

Wie begründet der Bund die Treuhandlösung?

Rechtlich argumentierte das Ministerium im Bundesanzeiger so: Wegen Unsicherheiten bei den Folgen der EU-Sanktionen hätten Vertragspartner die Zusammenarbeit mit Rosneft eingeschränkt. Mitarbeiter seien dabei abzuwandern. Damit sei der Betrieb kritischer Infrastruktur in Gefahr.

Im Falle PCK kam laut Ministerium hinzu: Um die Raffinerie ohne russisches Öl wirtschaftlich weiter zu betreiben, brauche sie Lieferungen von Tankeröl über den Hafen Danzig. Dies sei nach polnischen Angaben erst denkbar, wenn russische Gesellschafter nicht mehr beteiligt seien, hieß es im Bundesanzeiger weiter.

Wie begründet Rosneft die Klage?

Die Kläger führen drei wesentliche Gründe an: Es habe vor der Treuhandlösung keine Anhörung gegeben, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Treuhandverwaltung seien nicht gegeben und es fehle eine Rechtsgrundlage für ein Embargo leitungsgebundenen russischen Rohöls seit dem 1. Januar 2023.

Gemeint sind die Lieferungen über die Druschba-Leitung. Diese sind nicht vom EU-Ölembargo gegen Russland erfasst, sondern nur Tankeröl. Deutschland verzichtete per EU-Protokollnotiz zusätzlich auf das Pipeline-Öl.

Wieso durfte der Bund da eigentlich zugreifen?

Die Ampel-Koalition hatte 2022 das Energiesicherungsgesetz entsprechend geändert. Paragraf 17 sieht die Option einer Treuhandverwaltung für Betreiber von kritischer Infrastruktur im Energiesektor vor. Sie greift, «wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird, und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht».

Warum ist das Verfahren in Leipzig wichtig?

Mit der rechtlichen Konstruktion der staatlichen Treuhandverwaltung einer privatwirtschaftlichen Firma mit ausländischem Eigentümer betrat der Bund juristisches Neuland. Zuerst wurde Gazprom Germania unter die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt, dann die Rosneft-Töchter.

Möglich ist, dass das Bundesverwaltungsgericht die Treuhandverwaltung aufhebt – dann wären die deutschen Tochterfirmen wieder unter russischer Kontrolle. Für den Bund wäre das eine herbe Niederlage. Sollte Rosneft vor Gericht scheitern, wäre das eine Bestätigung für Berlin.

Wie könnte es weiter gehen mit Rosneft?

Die Treuhandverwaltung wurde zunächst auf sechs Monate befristet, also bis zum 15. März. Sie dürfte verlängert werden – wenn der Bund in Leipzig gewinnt. Habeck hat zudem Pläne, die Optionen zum Verkauf von Energieunternehmen in Treuhandverwaltung wie im Fall Rosneft zu erweitern. Derzeit ist dies nur zulässig, wenn es zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich ist.

Künftig soll ein Verkauf auch «zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit» erlaubt sein. Das könnte auf die Pläne des Bundes für die Rosneft-Töchter hindeuten.

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Erstmals seit 40 Tagen: Anstieg in den Gasspeichern

Bonn (dpa) – Nach 40 Tagen sinkender Füllstände ist in den deutschen Gasspeichern am Samstag erstmals wieder eingespeichert worden. Nach vorläufigen Zahlen des europäischen Speicherverbandes GIE erhöhte sich der Füllstand um 0,07 Punkte auf 71,58 Prozent. Zuletzt war zuvor in Deutschland am 8. Januar Gas eingespeichert worden. Durch regelmäßige Entnahmen sank seitdem der Speicherstand von 91,2 auf 71,58 Prozent.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, zeigte sich erfreut. «Die milden Temperaturen und das Gassparen helfen und tragen zur Vorsorge für den Winter 23/24 bei», schrieb er auf Twitter. Weiterlesen

Europäischer Gaspreis fällt unter 50 Euro

Frankfurt/Main (dpa) – Der Preis für europäisches Erdgas geht weiter zurück. Der Preis fiel für den richtungsweisenden Terminkontrakt TTF zur Auslieferung in einem Monat erstmals seit gut eineinhalb Jahren unter die Marke von 50 Euro je Megawattstunde. Im Tief wurden am Vormittag 49,50 Euro markiert, das ist der tiefste Stand seit August 2021. Weiterlesen

Brudermüller: Energiekrise belastet Wirtschaft 2023 stärker

Frankfurt/Main (dpa) – Der Chef des weltgrößten Chemiekonzerns BASF, Martin Brudermüller, sieht dieses Jahr noch größere Risiken für die deutsche Wirtschaft wegen der Energiekrise. «Die Folgen der Energiepreiskrise werden dieses Jahr bei den Unternehmen wahrscheinlich stärker zu Buche schlagen als 2022», sagte Brudermüller der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung». «Es wäre naiv zu glauben, dass wir 2023 einfach wieder zur Tagesordnung übergehen können. Auch wenn ein bisher milder Winter die Sorgen vor kalten Wohnzimmern und Blackouts vertrieben hat.» Weiterlesen

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