Angesichts der in Nordrhein-Westfalen aufgetretenen Geflügelpest rät das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen, damit sich die Tierkrankheit nicht weiter ausbreitet. In den Landkreisen Gütersloh und Paderborn in Nordrhein-Westfalen ist seit dem 21. Mai 2011 in einigen Geflügelhöfen die gering ansteckende Form der Geflügelpest nachgewiesen worden. Vor diesem Hintergrund rät das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen, damit sich die Tierkrankheit nicht weiter ausbreitet. Aktuell wird von der Durchführung von Ausstellungen und Märkten dringend abgeraten. Möglicherweise könnte bereits infiziertes Geflügel aus einem Ausbruchsbetrieb in Nordrhein-Westfalen über Zwischenhändler auch nach Rheinland-Pfalz – und hier vor allem in den Norden des Landes – gelangt sein.
Folgende Maßnahmen sollten Geflügelhalter einhalten:
• Alle Geflügelhalter, die insbesondere in den letzten vier bis sechs Wochen Geflügel aus Nordrhein-Westfalen, aus grenznahen Regionen oder aus unbekannter Herkunft zugekauft haben, sollten auf den Gesundheitszustand und die Leistungsfähigkeit der Tiere Weiterlesen