Dauer des Amokfahrt-Prozesses belastet Betroffene

Trier (dpa/lrs) – Die lange Dauer des Prozesses um die tödliche Amokfahrt in Trier ist für Opfer und Angehörige zunehmend beschwerlich. «Das zieht sich und zieht sich und das belastet die Betroffenen», sagte der Opferbeauftragte der Landesregierung Rheinland-Pfalz, Detlef Placzek, am Dienstag am Rande der Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Trier. «Und die Befürchtung ist, dass wir damit in das letzte Quartal des Jahres kommen könnten mit dem Prozess.» Der Prozess hatte am 19. August 2021 begonnen.

Dass der Prozess sich in die Länge ziehe, hinge auch damit zusammen, dass der Angeklagte schweige, sagte Placzek. Denn das führe dazu, dass alle rechtlichen Möglichkeiten der Verteidigung ausgeschöpft würden, möglicherweise um den Angeklagten als nicht schuldfähig darzustellen. Am Dienstag hatte die Verteidigung beantragt, zwei weitere Zeugen zu laden: eine Psychologin und einen Arzt, die in der Justizvollzugsanstalt Kontakt zu dem Angeklagten hatten.

Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 durch die Trierer Fußgängerzone waren fünf Menschen getötet worden, zahlreiche weitere wurden verletzt und traumatisiert. Als mutmaßlicher Täter steht ein 52-Jähriger vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 weiteren Fällen vor: Er soll mit seinem Geländewagen in hohem Tempo durch die Fußgängerzone gerast sein und gezielt Menschen angefahren haben.

Der Anwalt eines Nebenklägers beantragte, die Ton- und Bildaufnahmen aus der Vernehmung des Angeklagten nach der Tat in den Prozess einzuführen. Da hatte der Deutsche die Tat zunächst gestanden, später dann widerrufen. Über die Beweisanträge soll in der nächsten Sitzung am 15. Juni entschieden werden. Weitere Termine sind am 29. Juni und am 15. Juli – weitere würden folgen, hieß es.

Am Rande der Sitzung wurde bekannt, dass die Planungen für eine dauerhafte Gedenkstätte für die Opfer der Amokfahrt vorankommen. Bis zur Sommerpause sollten die eingebundenen Künstler Entwürfe vorlegen, sagte Bernd Steinmetz für die Stiftung Katastrophen-Nachsorge. Die Hinterbliebenen seien sich einig, dass die Gedenkstätte ihren Platz an einem ruhigen, aber zentralen Ort haben solle. Mehrere Orte seien noch im Gespräch, sagte Steinmetz.

Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte vor Gericht erklärt, er wolle keine Aussage machen. Nach vorläufiger Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der Mann an einer Psychose.

 

 

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