Strengere Corona-Regeln: Zutritt zum Handel eingeschränkt

Mainz (dpa/lrs) – Auch in Rheinland-Pfalz wird im Einzelhandel von Samstag an die 2G-Regel gelten, dann ist der Zutritt nur noch Genesenen und Geimpften erlaubt. Das kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Donnerstag nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Mainz an. Die ohnehin schon angekündigte neue Corona-Verordnung des Landes soll entsprechend angepasst werden. Ausgenommen sind von der 2G-Regel im Handel Läden für die Grundbedürfnisse wie etwa Supermärkte.

Bei den Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte passt das Land seine Planungen an die Vereinbarungen des Bund-Länder-Treffens an. Ungeimpfte dürfen damit noch Angehörige des eigenen Haushalts oder zwei weitere Person treffen dürfen. Zuvor war im Land angedacht gewesen, dass nur noch Angehörige des Landes sowie eine weitere Person erlaubt sind.

Die Bund-Länder-Runde mit der scheidenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) sowie den Länderchefs beschloss zudem eine deutliche Reduzierung der Zuschauerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und ähnliche Großveranstaltungen. Demnach können künftig maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es zudem höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein. Volle Fußballstadien wird es damit vorerst nicht mehr geben. Rheinland-Pfalz will draußen eine etwas strengere Grenze von maximal 10.000 Besuchern einziehen, wie Dreyer sagte. Sie hätte sich bei dem Bund-Länder-Treffen noch eine rigidere Regelung gewünscht, betonte die Ministerpräsidentin.

Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr – wie schon im vergangenen – verboten sein. Auf besonders publikumsträchtigen Plätzen soll es ein Feuerwerksverbot geben. Für betroffene Unternehmen ist eine Kompensation im Rahmen der geplanten Wirtschaftshilfen vorgesehen. Vereinbart wurde ferner, dass Clubs und Diskotheken bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen werden müssen. Dies gilt spätestens ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Dreyer erklärte, eine Schließung von Clubs oder Diskotheken gehe nur mit einem Landtagsbeschluss. Das Thema werde daher in Rheinland-Pfalz in der kommenden Sondersitzung des Landtags eingebracht. Das werde es eine Änderungsverordnung geben.

Klar ist für Rheinland-Pfalz bereits vor der Ministerpräsidentenkonferenz gewesen, dass ab Samstag in der Gastronomie und anderen Innenräumen, in denen keine Maske getragen werden kann, künftig auch Geimpfte und Genesene einen gültigen negativen Test vorlegen müssen. Dies gilt auch für Hotels und Sport. In der Gastronomie und im Fitnessstudio sollen Selbsttests unter Aufsicht möglich sein. Ansonsten gilt weiter die 2G-Regel, etwa beim Friseur oder im Schwimmbad – auch bei Außenveranstaltungen.

Für Gottesdienste in geschlossenen Räumen bleibt es bei der 3G-Regelung mit Abstandsgebot und Maskenpflicht. Ungeimpft sind nach Schätzungen von Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) noch rund 750 000 Rheinland-Pfälzer ab zwölf Jahren. Bis zum Jahresende sollen eine Million Impfungen gesetzt werden – auch Zweit- und Booster-Impfungen.

 

 

 

 

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