Rheinland-Pfalz ändert Verfassung zur Kommunen-Entschuldung

Mainz (dpa/lrs) – Rheinland-Pfalz hat eine Entschuldung von Städten, Gemeinden und Landkreisen in Milliardenhöhe beschlossen. Der Landtag in Mainz verabschiedete am Freitag eine Änderung der Verfassung, die es dem Land ermöglicht, die Hälfte aller kommunalen Altschulden zu übernehmen – bis zu drei Milliarden Euro. «Das ist ein weiterer ganz zentraler Schritt für unsere Kommunen», sagte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD).

Die Initiative dazu ging von fünf der sechs Fraktionen aus, womit die erforderliche Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung gesichert war. Als Oppositionsfraktionen unterstützten auch CDU und Freie Wähler die Übernahme der Schulden, die Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) Ende vergangenen Jahres überraschend angekündigt hatte. Nur die AfD stimmte gegen die Verfassungsänderung und machte rechtliche Bedenken geltend.

Die erste Verfassungsänderung seit 2015 soll die Schuldenübernahme rechtlich absichern. Dabei wurde dem Artikel 117 zur Kreditaufnahme des Landes ein Absatz hinzugefügt, wonach das Land «Liquiditätskredite der Kommunen zum Stand vom 31. Dezember 2020 übernehmen» kann. Nach Beratungen im Rechtsausschuss wurde eine Verpflichtung des Landes zur Tilgung der übernommenen Schulden ergänzt.

 

 

 

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