Neue Corona-Verordnung: ÖPNV-Maskenpflicht bleibt

Mainz (dpa/lrs) – Die Menschen in Rheinland-Pfalz müssen weiter in Bus und Bahn eine FFP2- oder OP-Maske tragen. Das sieht eine neue Corona-Verordnung vor, die am 1. Oktober in Kraft tritt. Im öffentlichen Personenfernverkehr wird es deutschlandweit ebenfalls eine Maskenpflicht geben, für Reisende ab 14 Jahren ist dort eine FFP2-Maske vorgeschrieben.

Auch in Arztpraxen müssen Besucher und Patienten deutschlandweit eine FFP2-Maske tragen. Gleiches gilt für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und stationären Pflegeeinrichtungen und für Besucher. Sie müssen zusätzlich einen negativen Corona-Test nachweisen. In den Krankenhäusern speziell in Rheinland-Pfalz sind Personen mit Impf- oder Genesenennachweis von dieser Testpflicht jedoch ausgenommen.

Sollte sich die Infektionslage im Herbst und Winter deutlich verschlechtern, kann Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen erlassen.

 

 

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