Mit Abschlagszahlungen und gekippter Gasumlage umgehen

Mainz/Ludwigshafen (dpa/lrs) – Kurz vor ihrem geplanten Inkrafttreten am 1. Oktober wurde die umstrittene Gasumlage gekippt. Einige Versorger in Deutschland hatten aber schon begonnen, sie einzuziehen. Und auch die seit 1. Oktober geltende Mehrwertsteuersenkung auf Gas wird wohl nicht durchgängig schon jetzt weitergereicht. Wie ist das in Rheinland-Pfalz? Die Deutsche Presse-Agentur hat in den beiden größten Städten des Bundeslandes nachgehört.

Die Mainzer Stadtwerke haben nach eigenen Angaben zum Stichtag 7. Oktober die Abschläge erhöht, um die gestiegenen Kosten für die drei Gasumlagen abzudecken. Die neuen Abschlagspläne seien per Post an alle betroffenen Kunden verschickt worden, sagte Sprecher Michael Theurer. Zwischenzeitlich wurde jedoch kurzfristig die Einführung der Gasbeschaffungsumlage abgesagt. «Kunden, die aufgrund eines Wegfalls der Gasbeschaffungsumlage jetzt eine Senkung des Abschlags wünschen, können sich bei uns melden, dann ermöglichen wir dies», erklärte Theurer. Wer das nicht tue, dem würden die höheren Abschlagszahlungen als Guthaben bei der Jahresrechnung berücksichtigt.

Die Stadtwerke wiesen darauf hin, dass die Mehrwertsteuersenkung auf sieben Prozent für Gaslieferungen zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2024 gelte. «Die aktuellen Abschläge für die Monate Oktober, November und Dezember verändern sich bei uns aufgrund der Mehrwertsteuersenkung nicht», sagte der Sprecher. Der Gasverbrauch werde in der kommenden Jahresrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 30. September 2022 mit 19 Prozent Mehrwertsteuer, für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 mit 7 Prozent berechnet.

Für das kommende Jahr werde die Mehrwertsteuersenkung dann von Anfang an im Preis und im monatlichen Abschlag berücksichtigt und mit sieben Prozent Mehrwertsteuer berechnet.

Keine Entscheidung ist bisher bei den Mainzer Stadtwerken gefallen, wie gegebenenfalls der von der Expertenkommission jüngst vorgeschlagene, aber politisch noch nicht beschlossene Verzicht auf die Dezember-Abschlagszahlung an die Kunden weitergegeben werden soll. «Wir bereiten uns in den kommenden Wochen auf Änderungen vor, dazu müssen wir die Details aber erst kennen», sagte Theurer.

Die Pfalzwerke mit Sitz in Ludwigshafen hatten die Gasumlage nicht eingenommen. Die gesenkte Steuer seit dem 1. Oktober 2022 für Gaslieferungen gebe das Unternehmen «selbstverständlich weiter», teilte ein Sprecher mit. «Allerdings werden die bestehenden Abschlagsanforderungen nicht zeitgleich zum 1. Oktober 2022 angepasst, sondern jeweils mit Erstellung der Jahresrechnung.»

Angesprochen auf den derzeit diskutierten Verzicht auf die Dezember-Abschlagszahlung sagte der Sprecher, die Experten-Kommission Gas habe einen Zwischenbericht zur Gaspreisbremse vorgelegt. «Hier wird für die SLP-Kunden ein zweistufiges Vorgehen vorgeschlagen. Sobald der erforderliche rechtliche Rahmen steht, setzen wir die Regelungen selbstverständlich im Sinne der Gesetzgebung um.»

SLP steht für Standard-Lastprofil. Solche Zähler werden standardmäßig bei Kunden mit eher niedrigem Verbrauch – weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden bei Gas, etwa Haushaltskunden, aber auch Gewerbekunden – eingebaut. Sie werden meist nur einmal im Jahr abgelesen.

 

 

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