Landesrechnungshof empfiehlt Schuldentilgung statt Rücklagen

Mainz (dpa/lrs) – Rheinland-Pfalz sollte seine unerwartet hohen Steuereinnahmen nach Ansicht des Landesrechnungshofs nicht in die Rücklagen stecken, sondern für die Schuldentilgung verwenden. Aus Überschüssen sollten verstärkt Schulden getilgt werden statt weitere Rücklagen zu bilden, sagte Rechnungshofpräsident Jörg Berres am Dienstag bei der Vorstellung des Jahresberichts in Mainz.

Mit den Rücklagen von inzwischen 1,8 Milliarden Euro könnte das Land vollständig auf die für dieses Jahr geplante Aufnahme neuer Kredite in Höhe von 894 Millionen Euro verzichten und zusätzlich alle Schulden des für Immobilien zuständigen Landesbetriebs LBB tilgen, erklärte Berres. Im vergangenen Jahr baute das Land seine Verschuldung nach Daten des Rechnungshofs um 4,6 Prozent auf 31,193 Milliarden Euro ab. Möglich war dies, weil das Land nach Abrechnung von Einnahmen und Ausgaben einen Überschuss von 2,3 Milliarden Euro erzielen konnte.

Die Corona-Krise habe gezeigt, wie wichtig es sei, dass der Staat entschlossen auf Herausforderungen reagieren könne, sagte der Rechnungshofpräsident. Dafür seien aber solide Finanzen erforderlich. Rücklagen aber seien nach dem Haushaltsgesetz nur für die Absicherung des Kommunalen Finanzausgleichs, zur Vermeidung der Kreditaufnahme oder zur Schuldentilgung zulässig.

Berres kritisierte, dass sich die Landesregierung in der vergangenen Wahlperiode, also von 2016 bis 2021, den Abbau von 1850 Stellen vorgenommen habe. Tatsächlich aber würden im Haushalt 2022 gut 2200 Stellen mehr finanziert als 2016. Insgesamt waren es 87.832 Stellen, davon 51,2 Prozent an Schulen und Hochschulen.

 

 

 

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