Land passt Entschädigungsregelungen an Genesenenstatus an

Mainz (dpa/lrs) – Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat die Regelungen zur Entschädigung für Verdienstausfälle aufgrund der Corona-Krise an den verkürzten Genesenenstatus angepasst. Demnach gelte das Genesenenzertifikat für Ungeimpfte auch bei Verdienstausfallentschädigungen nur noch für drei und nicht mehr für sechs Monate, teilte das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium am Dienstag mit.

«Für alle, die noch nicht „geboostert“ sind und denen nach der RKI-Entscheidung der Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt wurde, bzw. dieser rückwirkend entfallen ist, gilt ab heute eine Karenzfrist bis zum 1. März 2022», ergänzte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD)

Wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung vom Land beantragen. Das gelte allerdings nicht, wenn der Ausfall durch eine Impfung hätte vermieden werden können.

Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sowie Altersgruppen, für die in Deutschland noch keine Empfehlung zur Impfung ausgesprochen wurde, seien von der Entscheidung ausgenommen. Bis Anfang Februar waren nach Angaben des Ministeriums 98 643 Erstattungsanträge eingegangen, von denen 45 639 abgeschlossen seien. Die bislang ausgezahlte Entschädigungssumme belaufe sich auf rund 35 Millionen Euro.

 

 

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