Klage des letzten Mieters im Rathaus-Center abgewiesen

Ludwigshafen (dpa/lrs) – Der letzte verbliebene Ladeninhaber im Ludwigshafener Rathaus-Center hat keinen Anspruch darauf, dass alle Haupteingänge sowie ein Brandschutztor geöffnet bleiben. Ein entsprechender Eilantrag sei zurückgewiesen worden, teilte das Landgericht Frankenthal am Freitag mit. Die Stadt Ludwigshafen will das fast leerstehende Gebäude abreißen, geöffnet ist nur ein Eingang bei einem Schuhreparatur- und Schlüsseldienst. Der Inhaber wollte vor Gericht erreichen, dass sämtliche Zugänge wieder geöffnet werden.

Ein entsprechender Anspruch bestehe nicht, entschied die Justiz in der Pfalz. Das Geschäft sei über die verbleibende Tür gefahrlos zugänglich. Die anderen Haupteingänge und das Brandschutztor müssten geschlossen bleiben, denn in dem nicht zugänglichen Bereich fänden Baumaßnahmen statt. Die Stadt Ludwigshafen begrüßte das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. «Wir werden nun mit dem Mieter auf der Basis der heutigen Entscheidung Gespräche führen», kündigte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD) laut einer Mitteilung an.

 

 

 

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