Gewalt gegen obdachlose Frau: Zwölf Jahre Haft für Totschlag

Trier (dpa/lrs) – Nach dem gewaltsamen Tod einer obdachlosen Frau hat das Landgericht Trier einen angeklagten Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Außerdem behielten sich die Richter am Dienstag vor, Sicherheitsverwahrung für den 32 Jahre alten Mann anzuordnen. Wie eine Sprecherin mitteilte, sahen es die Richter als erwiesen an, dass er sich des Totschlags durch Unterlassen, versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte aus Eritrea, der aufgrund einer DNA-Spur am Tatort ermittelt werden konnte, soll die 63 Jahre alte Frau aus dem Trierer Obdachlosenmilieu gekannt haben, in dem beide verkehrten. Er konnte Tage nach der Tat Mitte Januar verhaftet werden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte und das Opfer am Tatabend nahe einer Obdachlosenunterkunft zusammen Alkohol getrunken hatten. Nach einer gewissen Zeit habe der Mann dann den Entschluss gefasst, die Frau auszurauben. Er habe ihr mit einem bislang nicht bekannten Tatwerkzeug auf den Kopf geschlagen und ihr «schwerste Schädelverletzungen» zugefügt, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Dann sei er mit einem geringen Geldbetrag geflüchtet. Die Frau starb in der Nacht zum 14. Januar an den Verletzungen und an Unterkühlung. Die Leiche der Frau war zwischen Baucontainern gefunden worden. Der 32 Jahre alte Mann ist unter anderem wegen Körperverletzung vorbestraft. Auf die Spur des Mannes waren Ermittler gekommen, weil die am Tatort gefundene DNA mit einer anderen DNA-Spur aus einem damals noch ungeklärten versuchten Handtaschenraub in Trier übereinstimmte. Der Mann kam laut Staatsanwaltschaft im März 2015 als Flüchtling nach Deutschland und wohnte zunächst im Rhein-Hunsrück-Kreis. Im Februar 2020 zog er nach Trier und lebte dort in einer ihm von der Stadt Trier zugewiesenen Wohnung.

 

 

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