Flut-Betroffene können länger Geld beantragen

Mainz (dpa/lrs). Betroffene der Flutkatastrophe 2021 können noch bis 2026 finanzielle Hilfe aus dem Wiederaufbaufonds beantragen. Der Bund und die betroffenen Länder haben die Frist zur Beantragung verlängert, wie das rheinland-pfälzische Innenministerium am Donnerstag mitteilte. Dafür sei die erforderliche Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet worden. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sprach von einer guten Nachricht für die Betroffenen.

Privatpersonen, Kommunen und Vereine können ihre Anträge nun bis zum 30. Juni 2026 stellen – bisher war Ende Juni 2023 Stichtag. Die neue Bewilligungsfrist endet am 31. Dezember 2030. Für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe konnte die Antragsfrist laut Mitteilung «aus europarechtlichen Gründen» nur bis zum 31. Dezember 2024 verlängert werden. Es werde aber eine Genehmigung der Europäischen Kommission angestrebt, so dass auch hier die Frist bis zum 30. Juni 2026 verlängert werden könne.

«Engpässe bei Gutachterinnen und Gutachtern, Baumaterialien, Handwerkerinnen und Handwerkern hatten zu Verzögerungen geführt, die von den Flutbetroffenen nicht zu vertreten waren», hieß es in der Mitteilung. Der Bau von Kläranlagen, Brücken, Schulen, Kitas und Rathäusern sei zudem meist sehr planungsintensiv.

In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 waren im Ahrtal mindestens 134 Menschen ums Leben gekommen. Hunderte Menschen wurden verletzt, Tausende Häuser zerstört.

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