Dreyer muss auf AfD-Antrag erneut im U-Ausschuss aussagen

Mainz (dpa/lrs) – Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) wird voraussichtlich im November erneut im Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe aussagen. Ein entsprechender Antrag der oppositionellen AfD-Landtagsfraktion sei am Freitagabend eingegangen, teilte Landtagssprecher Marco Sussmann am Montag in Mainz auf Anfrage mit. Dabei gilt ein Minderheitenrecht. Über einen Termin für die zweite Vernehmung der Regierungschefin werde das Gremium wohl in der nächsten nicht-öffentlichen Sitzung am 4. November beraten. Weitere Sitzungen sind am 18. und 25. November. CDU und Freie Wähler halten den AfD-Antrag für verfrüht.

Der Obmann der oppositionellen Freien Wähler, Stephan Wefelscheid, bezeichnete den Antrag als nicht zielführend. «Zu viele offene Fragen aus dem Bereich des Innenministeriums gilt es vorrangig noch zu klären», sagte Wefelscheid. «Zunächst müssen erst einmal die Mitarbeiter des Lagezentrums des Innenministeriums im Zeugenstand mit den neuerlichen Erkenntnissen konfrontiert werden.» Dies ist am 4. November in der öffentlichen Sitzung zum Thema «Krisenmanagement» geplant. «Erst danach kann man die Frage beantworten, ob es Sinn macht, die Ministerpräsidentin erneut zu laden», betonte Wefelscheid.

Die CDU-Fraktion hat sich dem Antrag der AfD auch nicht angeschlossen. Oppositionsführer Christian Baldauf hatte Dreyer Ende vergangener Woche einen Brief mit einem Katalog mit 15 Fragen geschickt. Darin will der Fraktions- und Landesparteichef unter anderem wissen: «Hätte die Landesregierung in der Flutkatastrophennacht konkret einen Beitrag leisten können, um Menschenleben zu retten?» Die Antworten habe die Fraktion zunächst abwarten wollen, hieß es am Montag. Dreyer ist derzeit aber aus Anlass der 40-jährigen Partnerschaft von Rheinland-Pfalz mit Ruanda auf einer rund einwöchigen Tour in dem ostafrikanischen Land.

«Die CDU-Landtagsfraktion wirft Ministerpräsidentin Dreyer vor, sich seit der Flutkatastrophe vom 14. Juli 2021 nicht ehrlich um Aufklärung und Transparenz bemüht zu haben», begründete der stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Marcus Klein, den Fragenkatalog seiner Partei. «Auch wir hätten die Ministerpräsidentin erneut in den Untersuchungsausschuss bestellt, allerdings die Befragung viel später terminiert.» Die komplette Sichtung neuer Akten gestalte sich jetzt bis zur Befragung der Ministerpräsidentin als schwierig. «Für die CDU-Landtagsfraktion ist es wichtig, die Ministerpräsidentin bei einer erneuten Befragung vor dem Untersuchungsausschuss mit allen Erkenntnissen konfrontieren zu können – uns geht es um eine sachliche und strukturierte Aufarbeitung der Flutkatastrophe.»

AfD-Obmann Michael Frisch sagte zur Begründung seines Antrags, es stehe inzwischen fest, «dass es keine ausreichenden Absprachen innerhalb der Ministerien gab, dass der Katastrophenschutz vor Ort die Situation keineswegs im Griff hatte und dass die Lage seitens der Regierung vollkommen falsch eingeschätzt wurde». Die AfD wolle von Dreyer zudem wissen, «welchen Kenntnisstand sie über die Kommunikation ihrer in der Flutnacht zuständigen Fachministerien hatte, wie sie zu der von ihr geschilderten Lageeinschätzung kam und welche Aktivitäten am Abend des 14. Juli in Sachen Hochwasser von ihr persönlich ausgegangen sind».

«Ministerpräsidentin Dreyer hat immer deutlich gemacht, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses wichtig ist, um aufzuklären, wo Fehler passiert sind, und daraus für die Zukunft die richtigen Schlüsse zu ziehen, beispielsweise was die Neuaufstellung des Katastrophenschutzes angeht», teilte Regierungssprecherin Andrea Bähner mit. «Deshalb unterstützt sie selbstverständlich die Arbeit des Untersuchungsausschusses.» Sie habe im Untersuchungsausschuss bereits am 8. April ausführlich Stellung genommen. «Sollte das Gremium den Beschluss fassen, sie erneut als Zeugin zu vernehmen, wird die Ministerpräsidentin selbstverständlich dieser Entscheidung folgen und zur Klärung weiter beitragen.»

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