Ausnahme bei Auftrag soll Bauen im Ahrtal beschleunigen

Mainz (dpa/lrs) – Mit den Stimmen aller sechs Fraktionen hat der Landtag Rheinland-Pfalz am Freitag ein Gesetz verabschiedet, das die Kommunen im Ahrtal beim Wiederaufbau zerstörter Gebäude unterstützen soll. Statt der gesetzlich vorgeschriebenen Einzelvergabe von Bauleistungen können die Kommunen einen Generalunternehmer für Gesamtprojekte beauftragen. Voraussetzung dafür ist die Feststellung einer besonderen Ausnahmesituation durch den Landtag. Diesen Beschluss fasste das Parlament ebenfalls einstimmig.

Der ursprüngliche Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Mittelstandsförderung sah noch vor, dass die Landesregierung diese Ausnahmesituation feststellen sollte. Dies stieß auf Kritik des Landesrechnungshofs, die bei den Beratungen im Landtagsausschuss aufgegriffen wurde.

Anstatt wie sonst gesetzlich vorgesehen bei Bauvorhaben bis zu einem Auftragsschwellenwert von 5,38 Millionen Euro alle Leistungen vom Rohbau über Elektro, Heizung und Sanitär bis zur Bodenverlegung einzeln auszuschreiben, können die Kommunen in der Region der Flutkatastrophe jetzt einen Teil der Projektverantwortung an einen Generalunternehmer abgeben.

Die Feststellung der besonderen Ausnahmesituation erstreckt sich auf die Landkreise Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie die Stadt Trier. Die Ausnahmeregelung ist befristet bis Ende März 2024.

 

 

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