Auch die Beamten des Landes erhalten mehr Geld

Mainz (dpa/lrs) – Die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger in Rheinland-Pfalz erhalten zum 1. Dezember dieses Jahres 2,8 Prozent höhere Bezüge. Der Ministerrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt, wie das Finanzministerium am Montag mitteilte. Im Kern überträgt er das jüngste Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder auf die Beamtinnen und Beamten. Darüber hinaus erhalten Beamte im aktiven Dienst eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung von 1300 Euro.

Die Bezüge für Anwärterinnen und Anwärter werden pauschal um monatlich 50 Euro erhöht, diese Gruppe erhält eine Corona-Sonderzahlung von 650 Euro. Der Gesetzentwurf muss abschließend noch vom Landtag beschlossen werden.

«Mit der Tarifübernahme stellen wir sicher, dass auch die Beamtinnen und Beamten des Landes in angemessener Form an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben und einen Ausgleich für die besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie erhalten», erklärte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD). Vorgesehen sind außerdem ein Sonderzuschlag für Alleinverdienerfamilien in unteren Besoldungsgruppen sowie darüber hinaus die Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder verbunden mit einem zusätzlichen, mietenstufenabhängigen Aufstockungsbetrag.

Finanzministerin Ahnen sprach von einem «Kraftakt» für das Land. Die Erhöhungen verursachten in diesem Jahr Kosten in Höhe von rund 13,5 Millionen Euro und rund 160 Millionen Euro im nächsten Jahr. Und die Corona-Sonderzahlungen sorgen demnach in diesem Jahr für Mehrkosten von rund 78,5 Millionen Euro.

Mit den Sonderzuschlägen für Alleinverdienerfamilien und der Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags berücksichtigt der Entwurf laut Finanzministerium eine entsprechende Präzisierung des Bundesverfassungsgerichts. Die damit verbundenen Kosten für das Land werden auf jährlich rund 14 Millionen Euro beziffert.

Der Entwurf ermöglicht außerdem eine Entgeltumwandlung zur Nutzung für vom Land geleaste Dienstfahrräder – zur Förderung klimaneutraler Mobilität. Damit solle ein Anreiz gesetzt werden, auf dem Weg zum Dienst und privat mehr mit dem Fahrrad zu fahren, teilte Ahnen mit. Damit werde auch ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Die Grünen-Landtagsfraktion erklärte, mit der Neuregelung bei den Dienstfahrrädern werde eine alte Forderung der Partei umgesetzt. Die Fraktion wisse aus zahlreichen Zuschriften, dass es im Land eine große Nachfrage nach dem Dienstrad-Leasing gebe, erklärte Fraktionschef Bernhard Braun. «Die Möglichkeit eines Dienstrad-Leasings trägt zudem zur Attraktivität von Land und Kommunen als Arbeitgeber bei» Angestellte der Kommunen könnten bereits von einem Leasing profitieren, wenn ihre Kommune das anbiete, erläuterte Braun.

 

 

 

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