38-Jährige erdrosselt: Mann wegen Mordes verurteilt

Mainz (dpa/lrs) – Das Landgericht Mainz hat am Donnerstag einen 32-jährigen Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch wenn die Beweisaufnahme allein auf Indizien beruhe, habe der Prozess doch zweifelsfrei ergeben, dass nur der Angeklagte als Täter in Frage komme, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Eckert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann aus dem südhessischen Bensheim erdrosselte nach Auffassung der Kammer im Juni 2021 eine 38-jährige Frau, die er im Februar 2021 über ein Kontaktportal kennengelernt hatte. In der folgenden Gewitternacht übergoss er die Leiche mit Benzin und zündete sie an. «Der Mord war das Ende einer absurd ungewöhnlichen Beziehungsgeschichte», sagte Eckert.

Für Familie und Freunde sei der Angeklagte der lustige, kumpelhafte und treue Ehemann gewesen, sagte der Richter. Daneben habe der Chemikant aber seit vielen Jahren ein Doppelleben geführt und sich im Internet Sexpartnerinnen gesucht. Weil sich die 38 Jahre alte Frau aus Rheinhessen offenbar eine festere Beziehung mit dem jüngeren Mann erhoffte, täuschte sie ihm nach Auffassung des Gerichts eine Schwangerschaft vor.

Bei einem letzten Treffen, bei dem es unter dem Windrad zur Aussprache kommen sollte, erdrosselte der Mann die 38-Jährige. Der Verurteilte habe versucht, sein Doppelleben zu vertuschen, hieß es in der Urteilsbegründung. Ein Stalking wie von der Verteidigung angeführt sahen die Richter jedoch nicht. Die 38-Jährige habe unzählige Nachrichten über Handy an den Angeklagten geschickt, er aber habe ebenso viele an sie zurückgeschickt.

Das Gericht wertete Ergebnisse der Obduktion als Hinweis darauf, dass die Frau mindestens drei Minuten lang gewürgt worden sei. Eine Körperverletzung mit Todesfolge wie von der Verteidigung angenommen scheide damit aus.

Im Unterschied zur Staatsanwältin stellte die Kammer keine besondere Schwere der Schuld fest. Somit bleibt dem Verurteilten die Chance, nach 15 Jahren vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen zu werden. Die Verteidiger hatten maximal fünf Jahre Haft gefordert.

 

 

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