Strafbefehl gegen ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten

Koblenz/Cochem (dpa/lrs) – Das Amtsgericht Cochem hat Strafbefehl gegen einen ehemaligen Bundestagsabgeordneten der CDU erlassen. Diesem wird zur Last gelegt, als Verantwortlicher des CDU-Landesverbands Rheinland-Pfalz von 2010 bis 2016 sechs Parteispenden über insgesamt 56.000 Euro entgegen den Bestimmungen des Parteiengesetzes nicht an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet zu haben, wie die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag mitteilte.

Zum Inhalt des Strafbefehls machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Da der Verurteilte keinen Einspruch eingelegt habe, sei der Strafbefehl rechtskräftig, erklärte eine Sprecherin.Die Spenden waren von der Bundestagsverwaltung als illegal eingestuft worden, weil der wahre Spender nicht erkennbar war. Das Parteiengesetz verbietet anonyme Spenden von mehr als 500 Euro. Daraufhin musste die CDU die Spenden an den Bundestag überweisen und eine zusätzliche Strafe zahlen.

Die Anklagebehörde bewertete den Vorgang als Untreue in sechs Fällen und in zwei Fällen als Vergehen nach dem Parteiengesetz wegen unrichtiger Angaben über Einnahmen. Ansonsten wurde das Verfahren gegen den ehemaligen Abgeordneten eingestellt. Gegen vier weitere Beschuldigte dauern die Ermittlungen allerdings noch an.

Die CDU Rheinland-Pfalz äußerte sich zu der Sache nicht, «weil wir nicht an dem Verfahren beteiligt sind», wie eine Sprecherin sagte. Nach der Berichterstattung über die Spendenaffäre hatte die Landespartei im November 2016 einen neuen Schatzmeister gewählt. Auf den Bundestagsabgeordneten Peter Bleser, der seit 2006 Schatzmeister war, folgte damals Winfried Görgen. Bleser, der dem Bundestag jetzt nicht mehr angehört, hatte 2016 gesagt, aus den Bankbelegen der eingezahlten Spenden sei «in keinster Weise» erkennbar gewesen, dass die Spenden von einem sogenannten Anderkonto gekommen seien. Am Dienstag war er für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

 

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