Mann wegen Aufrufs zur Tötung von Polizisten angeklagt

Koblenz/Kusel (dpa/lrs) – Nach dem Mord an zwei jungen Polizisten bei einer Fahrzeugkontrolle Ende Januar in der Pfalz soll ein 55-Jähriger auf Facebook zur Tötung weiterer Polizeibeamter aufgerufen haben. Deswegen hat die Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz den Mann nun angeklagt, wie sie am Montag mitteilte. Verantwortlich für den Mord an den beiden Polizisten bei Kusel soll ein anderer Mann sein, der mutmaßlich als Wilderer unterwegs war. Er sitzt in Untersuchungshaft.

Der 55-Jährige soll in zwei selbstgedrehten Videos auf Facebook den Doppelmord gebilligt und zur Tötung weiterer Polizeibeamte aufgerufen haben, wie die bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz angesiedelte Stelle mitteilte.

Im ersten Video soll der mutmaßlich den sogenannten Reichsbürgern nahe stehende 55-Jährige die Gründung eines «Cophunter-Vereins» (Polizistenjäger-Vereins) angekündigt und zur Jagd auf Polizeibeamte als «neuen Sport» aufgerufen haben. In dem Video habe der Mann behauptet, er würde für 500 Eure Polizisten auf einen Feldweg locken, dort hätte es dann «Schuss frei!» geheißen.

Im zweiten Video soll der Mann den Doppelmord bei Kusel als Beispiel angeführt haben, dass die Tötung solch junger, angeblich unerfahrener Polizisten keine Schwierigkeiten bereite. Er soll auch behauptet haben, er würde für einen entsprechenden «Fangschuss» 500 Euro zahlen.

Ferner wird dem Mann laut Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vorgeworfen, in einer Mail an die Polizei Idar-Oberstein das Andenken der zwei getöteten Polizisten verunglimpft und sie beleidigt zu haben. Zudem wirft die Anklage dem mutmaßlichen Anhänger von Verschwörungstheorien den Gebrauch eines gefälschten Impfausweises vor.

Der Angeschuldigte soll mutmaßlich eine tiefe, feindliche Gesinnung gegenüber dem Staat haben, er wurde am 9. Februar festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Nach eigenen Worten handelte es sich bei seinen Facebook-Profilen um Comedy-Seiten mit Satire. Urkundenfälschung mit einem Impfausweis habe er abgestritten. Das Amtsgericht Idar-Oberstein entscheidet nun über die Zulassung der Anklage.

 

 

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