Ablenkung: Gericht untersagt Bau von Werbeanlage

Sinzig/Koblenz (dpa/lrs) – Eine beleuchtete Plakattafel darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht an der Bundesstraße 9 bei Sinzig gebaut werden. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde die Klage eines Unternehmen aus der Werbebranche abgewiesen, das eine Genehmigung für den Bau der Anlage beim Landkreis Ahrweiler beantragt hatte (Az.: 1 K 431/21.KO). Die Stadt Sinzig hatte sich gegen das Vorhaben gestellt.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko für Autofahrer durch die im rechten Winkel zur Fahrbahn stehende Werbefläche. Der vierspurige Streckenabschnitt der B9 werde täglich von mehr 20.000 Autos bei einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern genutzt. Durch das häufige Wechseln der Spuren und das hohe Tempo könne die Werbeanlage für Fahrer zur Ablenkung werden und sei daher nicht genehmigungsfähig, urteilten die Richter. Die Beteiligten können gegen diese Entscheidung nun noch die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

 

 

 

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