Verteidigung im Cyberbunker-Prozess fordert Freispruch

Trier (dpa/lrs) – Im sogenannten Cyberbunker-Prozess um ein unterirdisches Darknet-Rechenzentrum für kriminelle Geschäfte haben die Verteidiger des Hauptangeklagten den Freispruch ihres Mandanten gefordert. Der 62 Jahre alte Niederländer sei weder verpflichtet noch in der Lage gewesen, zu kontrollieren, was auf den Servern in seinem Rechenzentrum angeboten wurde, sagte Rechtsanwalt Uwe Hegner am Montag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Trier. «Der Betrieb eines Rechenzentrums ist nicht strafbar», betonte auch Rechtsanwalt Michael Eichin. Sein Mandant dürfe nicht wegen der «Werbeaussage», sein Rechenzentrum biete «schusssichere» Dienste an, verurteilt werden.

Seit Oktober 2020 stehen acht Angeklagte in Trier vor Gericht. Sie werden der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Beihilfe zu Tausenden von Straftaten beschuldigt, die von ihren Kunden über illegale Webseiten abgewickelt worden seien. Der Bunker in Traben-Trarbach an der Mosel war im Herbst 2019 von Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden. Damals wurden 886 physische und virtuelle Server mit zwei Millionen Gigabyte sichergestellt.

Oberstaatsanwalt Jörg Angerer hatte in der vergangenen Woche für den Hauptangeklagten eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert. Über die Server im Bunker sei unter anderem in großem Stil mit Betäubungsmitteln und Rauschgift gehandelt worden. Eichin betonte am Montag, keiner der Angeklagten sei an derartigen kriminellen Handlungen beteiligt gewesen.

 

 

 

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