Todesfall-Häufung «kein Hirngespinst»

Saarbrücken (dpa/lrs) – Im Mordprozess gegen einen Krankenpfleger aus dem Saarland, der Schwerkranken nicht verordnete Medikamente verabreicht haben soll, haben Gutachter und Ermittler von einer «auffälligen Häufung» von Todesfällen während der Dienstzeit des 30-jährigen Angeklagten gesprochen. Der Rechtsmediziner Frank Ramsthaler sagte am Dienstag vor dem Landgericht Saarbrücken, sein statistisches Gutachten beweise zwar nichts, «aber es zeigt, dass die Häufung zumindest kein Hirngespinst ist».

Der deutsche Angeklagte muss sich seit sieben Monaten wegen des versuchten Mordes an sechs Patienten vor Gericht verantworten. Bei den betroffenen Patienten geht es um zwei Frauen im Alter von je 77 Jahren, eine 88-Jährige sowie drei Männer im Alter von 31, 58 und 81 Jahren. Der Beschuldigte war von Anfang 2015 bis Frühjahr 2016 in der SHG-Klinik Völklingen sowie im Frühsommer 2016 in der Uniklinik in Homburg auf Intensivstationen beschäftigt. Dort soll er Patienten die Medikamente gegeben und ihren Tod billigend in Kauf genommen haben. Mit Wiederbelebungsmaßnahmen wollte er sich laut Anklage «emotionale Befriedigung sowie Anerkennung von Kollegen und Ärzten» verschaffen.

«Uns war aufgefallen, dass sich ab einem gewissen Zeitpunkt die Zahl der Todesfälle häufte», sagte ein früherer Ermittler. «Für uns war die Frage, ob das nur Zufall war oder sich das statistisch prüfen lässt» Konkret ging es um den Zeitraum von Dezember 2015 bis März 2016 in der Völklinger Klinik. Insgesamt gab es laut Gutachter in dieser Zeit dort 26 Todesfälle auf der Intensivstation, 16 davon in der Dienstzeit des Angeklagten. Bei seinen Kollegen seien es zwischen drei und acht gewesen. Obwohl der Angeklagte die geringste Stundenzahl in diesem Zeitraum gehabt habe, so der Rechtsmediziner, «erlebte er im Durchschnitt dreimal so viele Todesfälle wie die anderen acht Mitarbeiter auf der Station»

Am Dienstag waren die Zeugen erneut zu dem Gutachten befragt worden, weil aus Sicht der Verteidigung die Exhumierung von Patientenleichen, auf die das Gutachten zurückging, ohne ausreichenden Tatverdacht angeordnet worden war. Die Ergebnisse der Gewebeproben könne man daher nicht verwerten. Der kommende Verhandlungstermin ist nun der nächste Dienstag (18. Januar).

 

 

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