«Oben ohne» auf dem Wasserspielplatz – Gericht prüft Klage

Berlin (dpa) – Der Streit um entblößte Brüste auf einem Berliner Wasserspielplatz beschäftigt Mittwoch (10.00 Uhr) das Landgericht Berlin.

Die betroffene Frau verlangt mit der Zivilklage eine angemessene Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG). «Ich fand das sehr diskriminierend. Es war unfair», sagte Klägerin Gabrielle Lebreton vor dem Prozess vor einer Zivilkammer des Landgerichts. Ob das Gericht noch am selben Tag eine Entscheidung fällen wird, ist nach Angaben eines Gerichtssprechers offen.

Französin wurde aufgefordert, Brust zu bedecken

Die Klägerin hatte sich im Juni 2021 mit freiem Oberkörper auf dem Wasserspielplatz Plansche im Bezirk Treptow-Köpenick aufgehalten. Daraufhin war sie zunächst von Sicherheitskräften, dann von der Polizei aufgefordert worden, ihre Brust zu bedecken oder das Gelände zu verlassen. «Ich habe den Ort verlassen, weil ich unter Druck war», erklärte die 38 Jahre alte Lebreton. Später wandte sich die gebürtige Französin an die Ombudsstelle bei der Berliner Senatsjustizverwaltung und klagt nun gegen den Bezirk.

«Mir ist es sehr wichtig, dass diese Diskriminierung als solche anerkannt wird und dass erkannt wird, wie demütigend diese Situation für mich war», sagte Lebreton. «Das war ein Eingriff auf die Freiheit der Frau.» Aus Sicht der Klägerin hätte sie die Polizei davor schützen müssen.

Berlin einziges Bundesland mit Antidiskriminierungsgesetz

Der Fall ist die wohl bislang prominenteste Beschwerde, die sich auf das Gesetz stützt, das es seit nun gut zwei Jahren gibt. Berlin ist bislang das einzige Bundesland mit einem eigenen Antidiskriminierungsgesetz, andere Länder wollen nachziehen. Das Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz ermöglichen.

Auf dem Berliner Wasserspielplatz wurde zwischenzeitlich die Nutzungsordnung ergänzt. Dort heißt es nun: «Die Badebekleidung muss die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken. Dies gilt für alle Geschlechter.» Die weibliche Brust gilt als sekundäres Geschlechtsorgan.

 

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