Mordanklage nach Brandanschlag auf Asylbewerberheim 1991

Karlsruhe/Saarlouis (dpa/lrs) – Mehr als 30 Jahre nach einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im Saarland hat die Bundesanwaltschaft Anklage unter anderem wegen Mordes erhoben. Ein 27-Jähriger aus dem westafrikanischen Ghana war infolge des Feuers ums Leben gekommen. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz muss darüber entscheiden, ob er einen Prozess ansetzt. Der deutsche Tatverdächtige sitzt seit April in Untersuchungshaft, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Mittwoch weiter mitteilte.

Mit rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen hatte der Angeklagte den Angaben zufolge am späten Abend des 18. September 1991 in einer Gaststätte in Saarlouis unter anderem über rassistisch motivierte Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer im sächsischen Hoyerswerda gesprochen. «Die Gesprächsteilnehmer machten deutlich, dass sie die Begehung solcher Anschläge auch in Saarlouis gutheißen würden.»

In der Nacht sei der Mann zu einem Wohnheim für Asylbewerber in Saarlouis gegangen, «um dort aus seiner rechtsextremistischen und rassistischen Gesinnung heraus einen Brand zu legen». Im Treppenhaus habe er Benzin verteilt und angezündet. Das Feuer breitete sich rasch aus. Im Dachgeschoss erlitt der 27-Jährige laut Mitteilung schwerste Verbrennungen und eine Rauchvergiftung. Er starb noch am selben Tag.

Zwei weitere Hausbewohner seien aus einem Fenster gesprungen und hätten sich Knochen gebrochen. 18 weitere Bewohner brachten sich den Angaben zufolge unverletzt in Sicherheit. Die oberste Anklagebehörde wirft dem Mann daher auch versuchten Mord an 20 Menschen sowie Brandstiftung mit Todesfolge und versuchter Todesfolge vor.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 16. April 2020 die Ermittlungen übernommen. Die seinerzeit bei der saarländischen Landesjustiz gegen unbekannt geführten Ermittlungen waren eingestellt worden, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Auf Grundlage neuer Erkenntnisse nahm laut Bundesanwaltschaft die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken das Verfahren wieder auf. Anfang 2021 hatte es Durchsuchungen in den Wohnräumen des mutmaßlichen Täters gegeben.

Die Saar-Polizei hatte Versäumnisse eingeräumt. «Ich entschuldige mich im Namen des Landespolizeipräsidiums dafür, dass offensichtlich auch Defizite in der damaligen Polizeiarbeit zur Einstellung der Ermittlungen geführt haben», sagte Landespolizeipräsident Norbert Rupp im April. So etwas dürfe sich «nicht wiederholen» – die Polizei habe inzwischen Schwachstellen beseitigt und «Qualitätsstandards» eingeführt. «Ich bin erleichtert, dass diese schreckliche Tat, nach über 30 Jahren, endlich aufgeklärt scheint», sagte Rupp weiter.

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