Menschenrechtsinstitut: Disziplinarverfahren für Beamte in der AfD

Berlin (dpa) – Ein Eintreten für die AfD sollte für Beamte nach Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) berufliche Konsequenzen haben. «Erfahren Dienstvorgesetzte, dass Beamte Mitglied der AfD sind oder sich für diese einsetzen, auch ohne Mitglied zu sein, ist es geboten, dass die Dienstvorgesetzten disziplinarrechtlich tätig werden», stellt das Institut in einer am Donnerstag vorgestellten neuen Studie fest. Erforderlich mache dies die «fortgeschrittene Radikalisierung der AfD».

Schließlich hätten Beamte die Pflicht «dienstlich und außerdienstlich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten», sagte der Autor der Studie, Hendrik Cremer. In einem Rechtsstaat sei es geboten, «Personen aus dem Staatsdienst zu entlassen, die sich gegen die unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte wenden: den Grundsatz der allen Menschen gleichermaßen zustehenden Menschenwürde und den damit einhergehenden Grundsatz der Rechtsgleichheit aller Menschen».

Allerdings sei immer eine Einzelfallprüfung notwendig, hob er hervor. Sollte ein AfD-Mitglied beispielsweise darlegen können, dass es die «national-völkische Ausrichtung in der Programmatik der Partei ernsthaft und unmissverständlich innerparteilich kritisiert und sich für eine programmatische Korrektur einsetzt», wäre eine Entlassung nicht geboten.

Das DIMR ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das Institut wird aus dem Haushalt des Bundestags finanziert.

 

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