Kinder aus ärmeren Familien bei Kita-Betreuung im Nachteil

Wiesbaden (dpa) – Kinder aus ärmeren und weniger gebildeten Familien sind bei der Vergabe von Kita-Plätzen nach wie vor benachteiligt. Zudem ist der Betreuungsbedarf von Jungen und Mädchen, bei denen zu Hause überwiegend kein Deutsch gesprochen wird, zu einem größeren Teil ungedeckt, als bei Gleichaltrigen mit Deutsch als Familiensprache. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden.

Demnach hängt es auch zehn Jahre nach der Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für Mädchen und Jungen ab dem vollendeten ersten Lebensjahr stark von den sozioökonomischen Verhältnissen der Eltern ab, ob ein Kind betreut wird oder nicht. Die Experten untersuchten unter anderem die Daten zur Kita-Nutzung von rund 96.000 Unter-Dreijährigen.

Die Forscherinnen und Forscher forderten mit Blick auf den Bildungsgipfel der Bundesregierung am 14. und 15. März, Zugangsbarrieren zu frühkindlicher Bildung speziell für solche Kinder abzubauen, die zu Hause kein Deutsch sprechen.

«Die Kita ist der erste wichtige Bildungsort außerhalb der Familie», betonte BiB-Direktorin Katharina Spieß. Nach wie vor seien in der Kita in den Gruppen für die Unter-Dreijährigen aber diejenigen unterrepräsentiert, die davon besonders profitieren könnten. «Und dies, obwohl beispielsweise Eltern mit Migrationshintergrund vielfach einen Kita-Besuch wünschen», erläuterte Spieß. «Dadurch können in den ersten Lebensjahren viele Kinder ihre Bildungspotenziale nicht entfalten.»

Die Expertin schlägt unter anderem vor, Familien niedrigschwellig über die Vorteile eines frühen Kita-Besuchs zu informieren oder sie bei der Suche nach Betreuungsplätzen aktiv zu unterstützen. Außerdem müsse die Anzahl der Plätze weiter ausgebaut werden. Der bundesweite Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege ab dem ersten vollendeten Lebensjahr wurde zum 1. August 2013 eingeführt.

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