Keine Mehrheit für Wahlrecht ab 16 im Saarland

Saarbrücken (dpa/lrs) – Im Saarland gibt es weiterhin keine Mehrheit für eine Senkung des Wahlalters bei Kommunal- und Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre. Der Landtag nahm am Mittwoch in Saarbrücken mit der absoluten SPD-Regierungsmehrheit zwar eine Entschließung an, in der das Wahlrecht ab 16 gefordert wird. Allerdings sagte der Abgeordnete Raphael Schäfer (CDU), seine Fraktion bleibe bei ihrem Nein zu einer entsprechenden Änderung der saarländischen Verfassung. Diese wäre nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich. Zuvor hatte das Parlament auch einen AfD-Antrag zur Senkung des Wahlalters abgelehnt.

Die von der SPD eingebrachte Entschließung fordert auch die Streichung des Begriffs «Rasse» aus der Verfassung. Der «Rassebegriff» sei «menschenverachtend, fachlich falsch und entstammt einer Ideologie, die wir als weltoffene, zugewandte, saarländische Gesellschaft nicht tolerieren». Das Wort «Rasse» findet sich in Artikel 12 der Landes-Verfassung in dem Satz: «Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.»

Die Abgeordnete Kira Braun (SPD) argumentierte, junge Menschen ab 16 seien durchaus bereit und in der Lage, politisch mitzuentscheiden. Die Senkung des Wahlalters stehe für mehr Generationengerechtigkeit. Schäfer sagte, die CDU sei zu Gesprächen über Verfassungsänderungen bereit, um das Wort «Rasse» zu streichen oder das Verfassungsziel von Nachhaltigkeit aufzunehmen. Sie halte aber am Wahlalter ab dem 18. Lebensjahr fest. Jüngeren Menschen fehle es aus juristischer Sicht an der nötigen Reife, um wählen zu dürfen.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Josef Dörr hatte das Eintreten seiner Partei für das Wahlalter 16 Jahre damit begründet, dass das Wahlrecht jetzt inklusiv sei und auch die Stimmabgabe «stärkstbehinderter Menschen» erlaube. Es sei daher nicht einzusehen, warum junge Menschen ab 16 nicht auch wählen sollten. Ein AfD-Antrag auf eine grundsätzliche Überprüfung des saarländischen Wahlrechts wurde ebenfalls abgelehnt. Christoph Schaufert (AfD) hatte argumentiert, die Fünf-Prozent-Hürde sei in der jetzigen Ausgestaltung undemokratisch. Sie führe dazu, dass beispielsweise die SPD mit 43,5 Prozent der Wählerstimmen fast 57 Prozent der Mandate im Landtag bekomme.

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