Gericht kippt verkaufsoffenen Sonntag in Weilburg

Kassel/Weilburg (dpa/lhe) – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den für Sonntag (24. April) geplanten verkaufsoffenen Sonntag in Weilburg gekippt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung (Aktenzeichen 8 B 685/22) mit einer Fristverletzung der Stadt. Diese habe ihre für die Sonntagsöffnung notwendige Ausnahmeregelung zu spät veröffentlicht und damit die vorgeschriebene dreimonatige Frist nicht eingehalten. Wie der VGH am Freitag in Kassel mitteilte, ist der Beschluss von Donnerstag nicht anfechtbar.

Mit der Entscheidung gab der VGH einer Beschwerde der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Diözesanverband Limburg statt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte einen entsprechenden Eilantrag zuvor abgelehnt (Aktenzeichen 5 L 382/22.WI). KAB-Bezirkssekretär Martin Mohr sagte, Städte und Kommunen hätten «für die Einhaltung der Gesetze und Maßgaben zum Schutz des arbeitsfreien Sonntags und somit der Freiheitsrechte und der Menschenwürde Sorge zu tragen».

Die dreimonatige Frist ist seit Dezember 2019 gesetzlich vorgeschrieben und soll laut VGH eigentlich unter anderem gerichtliche Entscheide im letzten Moment verhindern.

 

 

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