Generalvikare fordern Verzicht auf arbeitsrechtliche Sanktionen

Hamburg/Speyer (dpa/lrs) – Elf Generalvikare der katholischen Kirche – darunter die aus Limburg, Speyer und Trier – haben einen Verzicht auf arbeitsrechtliche Sanktionen für kirchliche Mitarbeiter wegen ihrer privaten Lebensführung gefordert. In einem offenen Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und Limburger Bischof Georg Bätzing sprechen sie sich dafür aus, die Neuformulierung des kirchlichen Arbeitsrechts bis zum Sommer abzuschließen.

Das Arbeitsrecht dürfe kein Instrument sein, um eine kirchliche Sexual- und Beziehungsmoral durchzusetzen, die ohnehin zur Diskussion stehe und die die Lebenswirklichkeit von Menschen außer Acht lasse, heißt es in dem am Montag veröffentlichten Brief der hochrangigen Kirchenmitarbeiter.

Generalvikare sind die Stellvertreter eines Bischofs in allen Verwaltungsaufgaben. Nach Mitteilung des Hamburger Generalvikars Pater Sascha-Philipp Geißler haben den Brief neben ihm und den Generalvikaren Wolfgang Rösch aus Limburg, Andreas Sturm aus Speyer sowie Ulrich von Plettenberg aus Trier auch die von Berlin, Essen, Hildesheim, Magdeburg, Münster und Paderborn sowie vom Militärbischofsamt unterzeichnet.

«Es muss sichergestellt werden, dass es keine arbeitsrechtlichen Sanktionen für das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe mehr gibt», sagte der Limburger Generalvikar Wolfgang Rösch laut Mitteilung.

Die Generalvikare nehmen mit ihrem Vorstoß auch Bezug auf die Initiative #OutInChurch und auf die jüngste Synodalversammlung. Beide hätten dazu beigetragen, das Schweigen zu den unzähligen Leidensgeschichten zu überwinden, die das kirchliche Arbeitsrecht seit Jahrzehnten hervorrufe. Gleichwohl erlebten Mitarbeitende der Kirche nach wie vor eine «Kultur der Angst», die belastend und verletzend sei und Menschen psychisch oder physisch krank werden lasse.

 

 

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