Flutkatastrophe: Staatsanwaltschaft hält an Ermittlung fest

Mainz (dpa/lrs) – Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat bekräftigt, ihre Ermittlungen zur Flutkatastrophe im Ahrtal weiterzuführen. Seine Behörde sehe bisher keinen Anlass, sie gegen den früheren Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und einen weiteren Verdächtigen einzustellen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse am Freitag vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz in Mainz. «Ob wir dieses Jahr noch fertig werden, kann ich nicht versprechen»

In einem öffentlichen Teil der Zeugenvernehmung beschrieb der Staatsanwalt den Abgeordneten, wie er nach der Katastrophe vom 14. Juli dazu gelangte, am 4. August die Aufnahme von Ermittlungen zu beschließen. «Die Lage dort war zunächst unübersichtlich», sagte Kruse. Zwar habe es schon früh die Frage nach möglichen Fehlern bei Warnungen gegeben, aber ebenso die Einschätzung, dass die Sturzflut so schnell über das Tal hereingebrochen sei, dass es keine Handlungsmöglichkeiten gegeben habe. «Eine gute Woche später ergaben sich erste Zweifel am Eindruck eines schicksalhaften Ereignisses».

Bei den weiteren Ermittlungen «ergab sich ein relativ wenig widersprüchliches Bild, das den Eindruck einer späten, zu späten oder auch unterlassenen oder nicht ausreichenden Warnung der Bevölkerung verfestigte». Kruse nannte dabei auch «erste polizeiliche Erkenntnisse zum Ablauf der Tragödie im Haus der Lebenshilfe in Sinzig». In der Einrichtung verloren in der Flutnacht zwölf Menschen ihr Leben. Insgesamt wurden im Ahrtal 134 Menschen in den Tod gerissen.

Zunächst habe er überlegt, ein Verfahren gegen unbekannt zu führen, sagte Kruse. «Das änderte sich nach einer Prüfung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz» Dieses weise dem Landrat die Verantwortung für die Bewältigung von Katastrophenereignissen zu. Die Kreisverwaltung habe dann mitgeteilt, dass die technische Umsetzung an eine weitere Person delegiert worden sei.

 

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