Falsche Diagnosen: Urteil gegen Pathologen rechtskräftig

Saarbrücken (dpa) – Das Urteil gegen einen Pathologen, der wegen falscher Diagnosen mit fatalen Folgen vom Landgericht Saarbrücken zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war, ist rechtskräftig. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Gericht hatte Ende März den Vorwurf des Totschlags und in einem anderen Fall der fahrlässigen Körperverletzung als erwiesen angesehen. Der bisher bestehende Haftbefehl gegen den Mann blieb aufrechterhalten.

Der heute 64 Jahre alte Deutsche hatte 2019 bei Untersuchungen von Proben in zwei Fällen fälschlicherweise einen Hautkrebs ausgeschlossen. Ärzte und Patienten hatten daher keine weiteren medizinischen Behandlungen eingeleitet. Einer der beiden Männer (Jahrgang 1952) starb ein Jahr später. Bei dem anderen Patienten (45) war die bösartige Erkrankung erst bei einer erneuten Hautveränderung 2020 festgestellt worden. Seine Prognose ist laut Gutachter nun deutlich schlechter.

Laut Anklage war dem Pathologen bewusst gewesen, dass er aufgrund einer Suchterkrankung und einer Depression nicht in der Lage gewesen war, den Facharztstandard einzuhalten.

Bei dem Urteil handelt es sich um eine Gesamtfreiheitsstrafe aus insgesamt drei Prozessen. Bereits im Juli 2022 war der Angeklagte aufgrund von falschen Diagnosen mit gravierenden Folgen für die Betroffenen wegen fahrlässiger Tötung, schwerer und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Unter Einbeziehung eines vorangegangenen Urteils aus dem Jahr 2020 wegen Betrugs und Bestechung im Gesundheitswesen hatte die Gesamtfreiheitsstrafe damals bei fünf Jahren und drei Monaten gelegen.

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