Drei tote Fußgänger – Staatsanwaltschaft fordert fast fünf Jahre Haft

Kiel (dpa/lno) – Im Prozess um den Tod von drei Fußgängern in Neumünster hat die Staatsanwaltschaft am Freitag wegen fahrlässiger Tötung von drei Menschen in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs viereinhalb Jahre Haft gefordert. Zugleich sollen nach ergänzender Mitteilung eines Sprechers des Kieler Landgerichts weitere drei Monate Haft für die Einbeziehung eines früheren Strafbefehls verhängt werden. Der Mann hatte laut Anklage am 20. Januar 2021 mit seinem Wagen eine Fußgängergruppe erfasst. Dabei starben ein 34 Jahre alter Mann und dessen 30 Jahre alte Lebensgefährtin, beide waren Polizeibeamte. Die 27-jährige Schwester der 30-Jährigen erlag wenige Tage später ihren Verletzungen

Der Altenpfleger musste sich wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verantworten. Während des Verfahrens hatte das Gericht aber mitgeteilt, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht kommen könne. Der 26-Jährige war laut Anklage zum Unfallzeitpunkt ohne Führerschein, unter Drogeneinfluss und mit mindestens Tempo 60 unterwegs. Zudem stand der Mann wegen einer Drogenstraftat unter Bewährung.

Die Nebenklage hatte dem 26-Jährigen im Verlauf des Prozesses unter Hinweis auf einen Chatverlauf Mord vorgeworfen und die Verweisung des Falles ans Schwurgericht gefordert. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht folgten dem aber nicht.

 

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