Corona-Isolationspflicht fällt im Norden am Donnerstag weg

Wer einen positiven Corona-Test hat, muss sich in Schleswig-Holstein künftig nicht mehr isolieren. Außerhalb der Wohnung reicht eine Maske. Die Landesregierung hob die Isolationspflicht auf. Probleme zeichnen sich für Pendler ab

Kiel (dpa/lno) – Trotz positivem Corona-Test müssen sich Menschen in Schleswig-Holstein von Donnerstag an nicht mehr fünf Tage isolieren. Die Landesregierung brachte am Mittwoch mit einem Erlass den Wegfall der Isolationspflicht auf den Weg. Es sei weder geboten noch verhältnismäßig, «dauerhaft staatliche freiheitsentziehende Maßnahmen bei einer Infektionskrankheit anzuordnen, die in ihrer Wirkung inzwischen mit anderen, ähnlich schweren, Infektionskrankheiten vergleichbar ist», sagte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU).

Statt Isolationspflicht gilt im Norden künftig – außerhalb der Wohnung – eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen für jene ab dem 6. Lebensjahr, die einen positiven Test haben. Zudem gibt es die Empfehlung, außerhalb geschlossener Räume einen Abstand von 1,50 Meter zu anderen einzuhalten oder Maske zu tragen.

Personal in medizinischen Einrichtungen darf dort arbeiten, sofern keine Symptome vorliegen und im Zuge des Hygienekonzeptes Vorkehrungen wie das Tragen einer FFP2-Maske angewandt werden. In Pflegeheimen dagegen dürfen Beschäftigte dann fünf Tage lang nicht arbeiten. Für Besuchende gilt ein Betretungsverbot für medizinische Einrichtungen und Pflegeheime. Das greift auch bei positiv getesteten Kindern in Kitas und Kindertagespflegestellen. Wer keine Maske tragen kann, darf die Schule für fünf Tage nicht betreten.

Das Land hatte sich mit Bayern, Baden-Württemberg und Hessen darauf geeinigt, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufzuheben. Das benachbarte Hamburg hält dagegen an ihr fest. Dies könnte für Menschen die in einem der beiden Bundesländer leben und jeweils in dem anderen Bundesland arbeiten in der Praxis zu Problemen führen wenn im Heimatort Hamburg Isolationspflicht besteht, nicht aber am Arbeitsort in Schleswig-Holstein.

«Weiterhin gilt der allgemeine Grundsatz, wer krank ist, bleibt zu Hause», sagte von der Decken. An Stelle einer staatlichen Regel trete mehr Eigenverantwortung, wie beispielsweise bei einer Grippe oder anderen ansteckenden Krankheiten. Die Landesregierung riet, auch nach fünf Tagen in geschlossenen Innenräumen eine Maske zu tragen bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.

Den bis Ende des Jahres befristeten Corona-Erlass der Landesregierung müssen die Kreise und kreisfreien Städte erneut in Allgemeinverfügungen umsetzen. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte den Schritt damit begründet, dass die Corona-Lage absolut im Griff, die Impfbereitschaft im Land besonders hoch und schwere Krankheitsverläufe die Ausnahme seien. Er strebt auch an, die bis Jahresende befristete Maskenpflicht in Bus und Bahn nicht zu verlängern.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte die Aufhebung der Isolationspflicht einen Fehler.  Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt begrüßte diesen Schritt dagegen. Die vier Bundesländer beriefen sich unter anderem auf Erfahrungen aus Österreich, wo seit Sommer andere Maßnahmen anstelle Isolationspflicht gelten. Von dort seien keine negativen Erkenntnisse bekannt.

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