CDU-Fraktion beantragt Änderungen beim Finanzausgleich

Mainz (dpa/lrs) – Die CDU-Fraktion legt zum Landtagsplenum in dieser Woche einen Änderungsantrag zur Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs vor. «Große Verlierer dieser Reform werden mittelfristig die Ortsgemeinden sein», sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Gordon Schnieder, am Montag in Mainz zum Gesetzentwurf der Landesregierung. «Hier bedarf es dringender Änderungen.»

Die Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Landtagsausschuss habe ergeben, dass das Verfahren zur Feststellung des Bedarfs nicht zielführend sei, kritisierte Schnieder. Wegen der vom Land geforderten Anhebung der Grundsteuer belaste die Neuregelung auch Bürgerinnen und Bürger. Hier sollte es keine allgemeine Erhöhung der Sätze auf den Bundesdurchschnitt geben. Vielmehr müsse sich die Anpassung der sogenannten Nivellierungssätze an den Verhältnissen in Rheinland-Pfalz orientieren und die unterschiedliche Leistungskraft großer und kleiner Kommunen berücksichtigen.

Die Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz das bisherige System des kommunalen Finanzausgleichs im Dezember 2020 für verfassungswidrig erklärt und einen «bedarfsorientierten Finanzausgleich» verlangt hat. Nach der jüngsten Steuerschätzung hat die Landesregierung das zunächst für 2023 geplante Gesamtvolumen zur Verteilung an die Kommunen noch einmal aufgestockt. Nunmehr soll die sogenannte Finanzausgleichsmasse um 357 Millionen auf 3,843 Milliarden Euro erhöht werden. Von der Steigerung entfallen 105 Millionen originär aus Landesmitteln, die übrigen Mittel fließen als Solidarausgleich von wohlhabenden zu ärmeren Kommunen.

 

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