Aufbau im Ahrtal: Kritik an Gesetzentwurf zum Vergaberecht

Mainz (dpa/lrs) – Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz bemängelt einen Gesetzentwurf der drei Ampelfraktionen, der die Kommunen im Ahrtal beim Wiederaufbau zerstörter Gebäude unterstützen soll. Die Gemeinden sollen so die Möglichkeit bekommen, statt der gesetzlich vorgeschriebenen Einzelvergabe von Bauleistungen einen Generalunternehmer zu beauftragen.

Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Mittelstandsförderung sieht vor, dass die Landesregierung eine besondere Ausnahmesituation feststellt. Nur dann soll die Abkehr vom Grundsatz der Einzelvergabe von Aufträgen zulässig sein. «Das ist eine sehr weitreichende Ermächtigung, die hier stattfindet», sagte Rechnungshofpräsident Jörg Berres der Deutschen Presse-Agentur. «Diese Regelung sollte der Landtag treffen.»

Nach der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Plenum hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags für die weitere Erörterung eine Sondersitzung am 18. März anberaumt.

Anstatt wie sonst gesetzlich vorgesehen bei Bauvorhaben bis zu einem Auftragsschwellenwert von 5,38 Millionen Euro alle Leistungen vom Rohbau über Elektro, Heizung und Sanitär bis zur Bodenverlegung einzeln auszuschreiben, könnten die Kommunen bei einer Ausnahmeregelung einen Teil der Projektverantwortung an einen Generalunternehmer abgeben. «In den Flutgebieten sind Bauprojekte in Milliardenhöhe zu stemmen», erklärte der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz. Die Kommunen seien angesichts einer ausgedünnten Personallage nicht in der Lage, eine solche Masse an Projekten zu koordinieren. «Durch gezielten Einsatz von Generalunternehmern wird es möglich, diesem die Projektsteuerung für die jeweils übertragene Baumaßnahme für die Kommune mit zu übertragen.»

Die damit verbundenen Erwartungen einer Verringerung von Risiken und einer Verbesserung der Kostensicherheit würden aber oft nicht erfüllt, sagte Berres. «Mit der Vergabe an einen Generalunternehmer sind neue Anforderungen wie das Vertragsmanagement verbunden, die nicht unterschätzt werden sollten.» Mit der Vergabe an einen Generalunternehmer seien zudem Mehrkosten bis zu 20 Prozent verbunden.

Der Rechnungshof empfiehlt, den Wortlaut der geplanten Bestimmung im Gesetz konkreter zu fassen. Die Voraussetzungen für die Ausnahmen sollten präzise benannt werden. Als denkbare Alternative schlug die Behörde vor, alle Bauvorhaben vom Gebot der Einzelvergabe auszunehmen, die aus dem Sondervermögen zur Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021 finanziert werden.

 

 

 

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