Koblenzer Verkehrsbetriebe rechnen mit Ausfällen

Koblenz (dpa/lrs) – Wegen der Durchsetzung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz sowie wegen eines ungewöhnlich hohen Krankheitsstands halten die Koblenzer Verkehrsbetriebe Ausfälle im Buslinienverkehr für möglich. «Wir müssen damit rechnen, nicht alle Fahrdienste besetzen zu können», heißt es in einer Mitteilung der Verkehrsbetriebe vom Dienstag. Daher arbeite man an einem reduzierten Fahrplan, der vorsehe, möglichst viele Fahrten anzubieten.

Davon abgesehen habe die Gewerkschaft Verdi von kommendem Samstag an einen vierwöchige Dauerstreik im öffentlichen Personennahverkehr in Rheinland-Pfalz «angedroht». Hintergrund sind den Angaben zufolge aktuelle Tarifverhandlungen des privaten Verkehrsgewerbes (VAV). Weiterlesen

BASF: Zwei Stufen bei Umsetzung der 3G-Regel am Arbeitsplatz

Ludwigshafen (dpa/lrs) – Der BASF-Konzern hat bei der Umsetzung der 3G-Regel am Arbeitsplatz mit den Behörden in Rheinland-Pfalz und der Arbeitnehmervertretung eine zweistufige Lösung vereinbart. «Um 3G an einem Standort mit knapp 40.000 Mitarbeitenden und mehreren Tausend Mitarbeitenden von Partnerfirmen lückenlos nachweisen zu können, ist ein gewisser technischer Vorlauf erforderlich. Hieran arbeiten wir gerade», teilte ein Unternehmenssprecher am Dienstag mit. Weiterlesen

Kabinett beschließt neue Corona-Bekämpfungsverordnung

Mainz (dpa/lrs) – Das rheinland-pfälzische Kabinett hat am Dienstag aufgrund der rasanten Ausbreitung des Coronavirus eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung mit strengeren Regeln beschlossen. Das bestätigte das Gesundheitsministerium in Mainz. Die Regeln treten an diesem Mittwoch in Kraft – im Einklang mit den neuen bundesweiten Vorgaben. «In Innenräumen gilt dann für Erwachsene grundsätzlich die 2G-Regel», hatte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) angekündigt. Das bedeutet Zutritt nur noch für Genesene und Geimpfte. Ausgenommen ist der Handel. Weiterlesen

Biontech verhilft Rheinland-Pfalz zu neuer Finanzstärke

Mainz (dpa/lrs) – Trotz finanzieller Belastungen wegen Flutkatastrophe und Pandemie kommt Rheinland-Pfalz in der Ausgabenplanung für das kommende Jahr mit weniger Krediten aus als in diesem Jahr. Die Nettokreditaufnahme für 2022 könne mit 894,1 Millionen Euro geringer gehalten werden als im Haushaltsansatz für das laufende Jahr mit 1,267 Milliarden, sagte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) am Dienstag nach der Zustimmung zum Haushaltsentwurf im Kabinett. Mit dieser Nettokreditaufnahme bewege sich Rheinland-Pfalz in einem ähnlichen Rahmen wie andere Bundesländer.

Ein Grund dafür sind hohe Steuereinnahmen. Der Entwurf sieht einen Zuwachs von 6,1 Prozent bei den Einnahmen vor, die mit 19,708 Milliarden Euro angesetzt werden. Grundlage dafür ist die Steuerschätzung vom November. Die Ausgaben sollen im Vergleich zum Budget 2021 um 3,8 Prozent auf 20,610 Milliarden Euro steigen. Der Entwurf wird nun dem Landtag zugeleitet, der im Plenum wie im Haushalts- und Finanzausschuss darüber beraten und voraussichtlich Ende März darüber abstimmen wird. Weiterlesen

1.245 aktive Corona-Fälle in MYK und Koblenz

Corona-Fallzahlen für den Kreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz

KREIS MYK. Es gibt 218 neue positiv auf das Coronavirus getestete und 115 genesene Personen. Zu beklagen ist ein Todesfall aus der Stadt Koblenz, der im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion steht. Die Anzahl aktiver Corona-Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz liegt damit derzeit bei 1.245, davon 826 im Kreis MYK und 419 in der Stadt Koblenz. Weiterlesen

Schleswig-Holsteins Finanzministerin für Impfpflicht zum 1. Januar

Kiel (dpa) – Wegen der verschärften Corona-Lage hat Schleswig-Holsteins stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold (Grüne) eine allgemeine Impfpflicht zum Jahreswechsel gefordert. «Angesichts der dramatischen Entwicklung der Corona-Pandemie und der akuten Notsituation in vielen Kliniken ist die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab dem 1. Januar 2022 der richtige Weg», sagte Finanzministerin Heinold am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. «Damit wir eine Chance haben, aus der Dauerschleife der Pandemie heraus zu kommen» Weiterlesen

Handel zu, Schulen auf – Österreichs Kurs durch den Lockdown

Corona-Pandemie
Von Albert Otti und Matthias Röder, dpa

Wien (dpa) – Im vierten Lockdown wagt Österreich ein Experiment: Die Schulen bleiben offen. Die Regierung hat es den Eltern überlassen, ob sie ihre Sprösslinge in die Schule schicken oder nicht.

Nach ersten Zahlen des Bildungsministeriums saßen am Montag, zum Start des Lockdowns, 70 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit einer FFP2-Maske im Klassenzimmer. Für Daheimgebliebene ist laut Ministerium kein Online-Unterricht vorgesehen, sondern wöchentlich abzuarbeitende Aufgabenpakete.

«Es handelt sich um ein absolutes Kommunikationsdesaster», sagte der Lehrer-Gewerkschaftschef Paul Kimberger der Deutschen Presse-Agentur. «Das Hauptproblem ist die Unklarheit», meinte auch Österreichs Bundesschulsprecherin Susanna Öllinger. In einigen Schulen hätten Direktoren Druck ausgeübt, den Unterricht weiter zu besuchen, berichtete die 18-Jährige.  Weiterlesen

Beziehungsgewalt: Jeden dritten Tag wird eine Frau getötet

Bundeskriminalamt
Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa

Berlin (dpa) – Die Zahl der angezeigten Gewalttaten unter Paaren und Ex-Partnern ist 2020 noch stärker gestiegen als in den Jahren zuvor.

Laut einer aktuellen Statistik zur Partnerschaftsgewalt registrierten die Behörden im vergangenen Jahr bundesweit 146 655 Fälle, in denen ein aktueller oder ehemaliger Partner Gewalt ausübte oder dies versuchte – ein Anstieg um 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 139 Frauen und 30 Männer wurden von ihrem aktuellen oder ehemaligen Partner getötet. Weiterlesen

3G am Arbeitsplatz und Homeoffice: Was ab Mittwoch gilt

Von Alexander Sturm, dpa 

Berlin (dpa) – Im Kampf gegen die Pandemie gelten ab Mittwoch auch am Arbeitsplatz schärfere Regeln. «Nur für Geimpfte, Getestete und Genesene» heißt es dann auch im Job. Das hat Folgen vor allem für Ungeimpfte.

Das Ziel: Die Verbreitung des Coronavirus in Betrieben soll eingedämmt werden. Mit den Regeln, die ab Mittwoch gelten, kommen auf Arbeitgeber und Beschäftigte wesentliche Änderungen zu.

Neue Kontrollen 

Zugang zu einem Betrieb sollen Beschäftigte nur bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen – zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, ein Impfzertifikat über eine App oder ein Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich. 

Pflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen sollen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und dokumentieren. Wenn der Arbeitgeber einen Genesenen- oder Impfnachweis einmal kontrolliert und dokumentiert hat, können die jeweiligen Beschäftigten von den täglichen Kontrollen ausgenommen werden. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.

Wirtschaftsverbände sehen viel Aufwand für Firmen. «Das neue Testregime stellt unsere Unternehmen vor große Herausforderungen», sagt Steffen Kampeter vom Arbeitgeberverband BDA. Die Regelungen zum Nachweis des Status schafften indes Rechtssicherheit. Die vorgesehene Speichermöglichkeit begrenze Bürokratie.

Kritik von Datenschützern 

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber befürwortet 3G am Arbeitsplatz, stört sich aber an der Umsetzung. «Es hätte in den meisten Fällen gereicht, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern überhaupt eine Kontrolle zu ermöglichen» Stattdessen seien die Unternehmen dauerhaft, flächendeckend und unter Androhung eines Bußgeldes zur Kontrolle verpflichtet.

«Die Vorgaben hätten klarer ausfallen können», meint auch der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink. Es bleibe viel Spielraum – etwa, ob Arbeitgeber täglich alle Beschäftigten kontrollieren müssten oder Stichproben genügten. Unscharf sei auch, ob Sichtkontrollen reichten, Listen angelegt würden oder ein Abgleich mit dem Personalausweis nötig sei. «Die Unklarheit geht zulasten der Beschäftigten», kritisiert Brink. Eine saubere Umsetzung bis Mittwoch sei nicht sinnvoll zu schaffen.

Schnelle Umsetzung

Auch Arbeitgeber beklagen die Fristen zur Einführung. «Binnen weniger Tage sind Kontrollen im großen Stil, etwa für Schichtarbeiter in der Produktion, nur schwer umsetzbar», meint etwa Kai Beckmann, Präsident des Bundesarbeitgeberverbands Chemie. «Wir wollen ja auch Staus an Werkstoren verhindern, die zu Infektionen führen könnten. Zugleich müssen Schichten in der Produktion vollständig besetzt sein»

Beckmann, Mitglied der Geschäftsleitung beim Chemie- und Pharmakonzern Merck, spricht von einer «Irrsinnskomplexität». Merck werde für 3G-Kontrollen eine eigene App haben, um den Impf- oder Genesenenstatus beziehungsweise Tests zu erfassen. BASF setzt zunächst auf eine Übergangsregelung, wie der Konzern dem Wirtschaftsmagazin «Capital» bestätigte. Bis Anfang Dezember würden Sicherheitsmitarbeiter die Nachweise der Beschäftigten stichprobenartig an den Werkstoren kontrollieren.

Hürden im Alltag

Noch komplexer werden 3G-Kontrollen im Job, wenn sie abseits von Büros oder Werken stattfinden – etwa im Handwerk. Bei vielen eher kleinen Betrieben dürfte der Kontrollaufwand relativ überschaubar bleiben, sagt Hans Peter Wollseifer vom Handwerksverband ZDH. «Aber bei den Betrieben etwa der Gebäudereinigung oder im Bauhandwerk, bei denen die meisten Beschäftigten direkt zu den Baustellen und dann oft noch zu täglich wechselnden Objekten und Arbeitsorten fahren, dürfte es extrem schwierig werden» Angesichts der Hürden sprechen sich die Gebäudereinigungs- und Baubranche für 2G aus – also notfalls mit Impfpflicht am Arbeitsplatz.

Sanktionen 

Bei Verstößen drohen Beschäftigten Konsequenzen. Ungeimpfte Beschäftigte, die keinen gültigen Nachweis mitbringen und sich einem Test verweigern, dürfen das Betriebsgelände nicht betreten. «Der Arbeitgeber braucht deshalb in diesem Fall keine Vergütung zu zahlen, da der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen kann», sagt der Arbeitsrechtler Gunnar Roloff.

Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, sagte dem Fernsehsender «Bild Live», wenn ein Arbeitnehmer sich partout weigere und das für einen längeren Zeitraum, biete er im Rahmen seines Vertrags seine Arbeitsleistung nicht mehr an. «Dann kann der Arbeitgeber fristlos kündigen»

Homeoffice-Pflicht

Zudem kommt eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten – etwa Schalterdienste bei nötigen Kunden- und Mitarbeiterkontakten oder Reparatur- und Wartungsaufgaben. Beschäftigte wiederum müssen ein Angebot des Arbeitgebers annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

 

 

 

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