Neuerburg. Der geplante Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Neuerburg hat den Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung gleich zweifach beschäftigt: Im Rahmen der Bauleitplanung war die dritte Änderung des Bebauungsplanes WN-01-03 Neuerburg erforderlich. Außerdem wurde von Markus Müller (Gebäude- und Liegenschaftsmanagement GLM) die 2. geänderte Entwurfsplanung für den Neubau vorgestellt. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hatte Anfang diesen Jahres die Ausführung der geplanten Baumaßnahme beanstandet.
Die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes war u.a. erforderlich geworden, um Baurecht für das neben dem bestehenden Bürgerhaus in Neuerburg vorgesehene Feuerwehrgerätehaus zu schaffen. Aktuell ist das dafür benötigte Grundstück noch als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Ausführlich ging Markus Müller (GLM Stadt Wittlich) auf die Änderungen bei der geringeren Nutzfläche und die reduzierten Kosten ein. Wichtigster Unterschied: Das Gebäude wird nur eingeschossig gebaut. Nicht nur durch das damit entbehrlich werdende Treppenhaus werden Verkehrsflächen und Flure kleiner oder entfallen ganz. Der Mehrzweckraum soll mehrfach nutzbar sein für Schulungen, Gespräche oder auch Treffen der Weiterlesen