Großeinsatz gegen Drogenbande in Essen

Essen (dpa) – Nach dem Polizei-Großeinsatz gegen Drogenhändler im Ruhrgebiet werden die umfangreichen Ermittlungen noch länger dauern. Das erklärte ein Sprecher der federführenden Polizei in Essen am Mittwochmorgen auf Anfrage. «Wir sind dabei, das Material auszuwerten. Der Einsatz selbst ist beendet.»

Am Dienstagabend waren mehrere hundert Einsatzkräfte ausgerückt – darunter wegen vermuteter Gewaltbereitschaft und Waffenbesitz der Verdächtigen auch Spezialkräfte (SEK). Sie haben bis in die Nacht zum Mittwoch elf Objekte (drei Gewerbeobjekte, acht Wohnungen) in Essen und Gelsenkirchen durchsucht. Auch ein Spezialfahrzeug mit einer ausfahrbaren Rampe zum Überwinden einer Mauer wurde vom SEK eingesetzt, wie Bilder zeigen.

Spezialfahrzeug mit einer ausfahrbaren Rampe beim Drogeneinsatz in Essen. Foto: Justin Brosch/dpa

Es geht um bandenmäßiges Handeln mit Betäubungsmitteln und Verstöße gegen das Waffengesetz, hatten Polizei und Staatsanwaltschaft Essen mitgeteilt. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in den Essener Stadtteilen Altenessen, Katernberg und Kray.

Die Beamten von Staatsanwaltschaft und Polizei seien durch Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes und des Zolls unterstützt worden. Beweis- und Tatmittel wurden sichergestellt und müssten nun ausgewertet werden. Auch Haftbefehle sollten vollstreckt werden. Ob es in der Nacht tatsächlich Festnahmen gab, sagte der Polizeisprecher am Mittwoch nicht. «Dazu machen wir im Moment keine Angaben.» Der Einsatz sei das Ergebnis von intensiven und monatelangen Ermittlungen, hieß es weiter. Eine genaue Bilanz wollen die Behörden erst in einigen Tagen ziehen.

Weiterlesen

VW: Anhörung zu Sklavenarbeits-Vorwurf in Brasilien

Brasília (dpa) – Hat es vor Jahrzehnten Sklavenarbeit auf der Amazonas-Farm eines Tochterunternehmens von Volkswagen do Brasil gegeben?

Die für Arbeitsrecht zuständige brasilianische Staatsanwaltschaft geht dieser Anschuldigung nach und führte am Dienstag Gespräche mit den Anwälten des Autobauers in der Hauptstadt Brasília. Wie die Anklagebehörde mitteilte, forderte sie von dem Unternehmen weitere Dokumente an, aus denen das Ausmaß entstandener Schäden und die Zahl betroffener Arbeiter ersichtlich werden sollten. Bei der Angelegenheit geht es um angebliche Missstände in den 1970er und 80er Jahren.

Für den 29. September wurde den Angaben zufolge eine neue Anhörung anberaumt. Dann solle es auch eine schriftliche Stellungnahme von Volkswagen do Brasil geben, sagte der zuständige Staatsanwalt Rafael Garcia Rodrigues der Deutschen Presse-Agentur. «Die Staatsanwaltschaft ist zuversichtlich, dass wir am Ende die angemessene Wiedergutmachung haben werden», so Garcia Rodrigues.

Großbetrieb mit Viehzucht

Bei der «Fazenda Volkswagen», einem Großbetrieb mit Viehzucht, handelte es sich dem Ermittler zufolge um eine der größten Unternehmungen im ländlichen Amazonasgebiet. Der Autokonzern wollte damals in das Fleischgeschäft einsteigen. Die Farm wurde in den 1970er Jahren gegründet und von der brasilianischen Militärdiktatur unterstützt. Sie war rund 1390 Quadratkilometer groß und hatte etwa 300 Arbeiter. Die für die Rodung zuständigen Leiharbeiter, auf die sich der Vorwurf der Sklavenarbeit vor allem bezieht, waren nicht direkt bei dem Tochterunternehmen angestellt.

Die Untersuchung hierzu begann 2019, nachdem die Staatsanwaltschaft belastende Unterlagen von einer Forschungsgruppe für Sklavenarbeit an der Bundesuniversität von Rio de Janeiro bekommen hatte.

Staatsanwalt: Unzumutbare Zustände auf der Farm

«Wir können versichern, dass wir die geschilderten Vorgänge auf der Fazenda Rio Cristalino sehr ernst nehmen», sagte ein Sprecher der Volkswagen AG auf Anfrage, als die brasilianische Staatsanwaltschaft VW do Brasil vor zwei Wochen vorgeladen hatte. Man wolle sich aufgrund eines möglichen rechtlichen Verfahrens in Brasilien jedoch nicht weiter äußern, hieß es damals.

«Das, was auf der Fazenda passiert ist, stellt schwere Menschenrechtsverletzungen dar, auch weil Sklavenarbeit eingesetzt wurde», sagte Staatsanwalt Garcia Rodrigues. «Da sie Eigentum von Volkswagen war, ist das Unternehmen auch dafür verantwortlich.» Er sprach etwa von unzumutbaren Unterkünften mit miserablen Hygienebedingungen, Gefahren für die Gesundheit und fehlendem Trinkwasser. Gemangelt habe es auch an frischen Nahrungsmitteln auf der als «Fazenda Volkswagen» bekannten Farm in Santana do Araguaia im Bundesstaat Pará. Zudem hätten bewaffnete Wachleute und ein System der Schuldknechtschaft die Arbeiter am Verlassen der Farm gehindert. Dies seien Merkmale von moderner Sklavenarbeit.

Weiterlesen

Karlsruhe urteilt über Merkel-Äußerungen zur Thüringen-Wahl

Karlsruhe (dpa) – Im Februar 2020 nannte die damalige Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Wahl eines Ministerpräsidenten mit AfD-Stimmen in Thüringen «unverzeihlich» – nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob sie damit eine rote Linie überschritten hat.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter verkünden heute ihr Urteil nach zwei Klagen der AfD gegen die frühere Bundeskanzlerin und die Bundesregierung. Die Partei sieht sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt.

Eigentlich hatte sich am 5. Februar 2020 im Landtag in Erfurt Bodo Ramelow (Linke) erneut zum Regierungschef wählen lassen wollen. In den ersten beiden Wahlgängen bekam er nicht genug Stimmen. Im dritten Wahlgang hatte ihn dann völlig überraschend der FDP-Politiker Thomas Kemmerich um eine Stimme geschlagen – mitgewählt von CDU und AfD.

Es war das erste Mal, dass die AfD einem Ministerpräsidenten ins Amt verhalf. Merkel, die gerade auf Reisen war, hatte sich einen Tag nach der Wahl zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine «Vorbemerkung» «aus innenpolitischen Gründen» vorausgeschickt. Das Ergebnis müsse «rückgängig gemacht werden», sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Und: «Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.» Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand zwischenzeitlich auf bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de.

Politiker müssen neutral bleiben

Angela Merkel äußerte sich 2020 kritisch zur Wahl eines Ministerpräsidenten in Thüringen. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Kemmerich war nach drei Tagen unter dem hohen Druck zurückgetreten, die Amtsgeschäfte hatte er ohne Regierung noch bis März geführt. Ministerpräsident wurde dann doch wieder Ramelow.

Die AfD hat in Karlsruhe schon erfolgreich gegen Ex-Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite stand. Und Johanna Wanka (CDU) wurde in ihrer Zeit als Bildungsministerin dafür gerügt, dass sie in einer Ministeriumsmitteilung die «Rote Karte» für die AfD gefordert hatte. Nach diesen Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern.

In der Karlsruher Verhandlung zur Thüringen-Wahl im Juli 2021 hatte Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Äußerungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen. Zu den Mitschriften auf den Internetseiten sagte er, Pressekonferenzen würden grundsätzlich wortlautgetreu und vollständig dokumentiert. Darauf würden sich Journalisten verlassen.

Die AfD hatte die Äußerungen als direkten Angriff bewertet. «Wir meinen, dass so ein Angriff, zumal bei einem offiziellen Staatsbesuch unter dem Logo Bundeskanzler/Bundeskanzlerin, nicht verfassungsgemäß ist und Frau Merkel damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen hat», sagte der Vize-Vorsitzende Stephan Brandner. Der inzwischen aus der AfD ausgetretene damalige Co-Parteichef Jörg Meuthen sagte: «Sie hat versucht, eine Landtagswahl zu delegitimieren, und zwar in Ausübung ihres Amtes als Bundeskanzlerin.»

 

 

 

Weiterlesen

Landesweit rund 63.800 private Waffenbesitzer registriert

Mainz (dpa/lrs) – Rund 63.800 private Waffen- und Waffenteilbesitzer sind Ende vergangenen Jahres in Rheinland-Pfalz registriert gewesen. Sie hätten zum Stichdatum 31. Dezember 2021 rund 360.000 Schusswaffen (und wesentliche Teile) besessen, teilte das rheinland-pfälzische Innenministerium auf dpa-Anfrage in Mainz mit. Ein erheblicher Teil der Waffenbesitzer seien Jäger oder Sportschützen.

Nach dem Waffengesetz hat die zuständige Waffenbehörde Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, auf deren Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu prüfen. Das Fortbestehen des «waffenrechtlichen Bedürfnisses» etwa für die Jagd oder den Schießsport werde alle fünf Jahre überprüft, hieß es. 2017 standen noch rund 383.000 registrierte Schusswaffen in den Listen.

2018 hatte es eine bundesweite Waffenamnestie gegeben, bei der illegale Waffen – zum Beispiel aus Erbfällen – straffrei abgegeben werden konnten. «Damals wurden alleine in Rheinland-Pfalz fast 7000 Waffen abgegeben, bei der Amnestie 2009 waren es sogar über 8000 Waffen», sagte Innenminister Roger Lewentz (SPD). Noch in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages solle es eine erneute bundesweite Waffenamnestie geben.

Bei der Amnestie 2018 seien landesweit tatsächlich «nur» 2847 illegale Waffen abgegeben worden. Der Anteil der freiwillig abgegebenen Schusswaffen aus legalem Besitz, beispielsweise angemeldete Erbwaffen, Waffen aus Altbesitz, aber auch erlaubnisfreie Schreckschusswaffen und Luftdruckwaffen, habe mit 3804 Waffen überwogen, teilte das Ministerium mit.

Eine Handfeuerwaffe SFP9-SF bei einer Ausstellung. Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild

Die Zahl der «Kleinen Waffenscheine» hat in den vergangenen Jahren auch in Rheinland-Pfalz weiter zugenommen. Laut Nationalen Waffenregister lag die Zahl Ende 2021 bei 38.125, nachdem sie Ende 2019 noch bei 34.298 (plus rund 3800) gelegen hatte. Ein «Kleiner Waffenschein» erlaubt das Tragen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Der Trend nach oben bei den «Kleinen Waffenscheinen» ist bundesweit festzustellen.

Weiterlesen

BDI-Chef kritisiert Habecks Kartellrechtspläne scharf

Berlin (dpa) – Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Siegfried Russwurm, hat die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) für ein härteres Kartellrecht scharf kritisiert.

«Die Zerschlagung von Unternehmen ist das schärfste Mittel, was dem Rechtsstaat zur Verfügung steht», sagte Russwurm den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwoch). «Die Schwelle für den Einsatz dieses Instrumentes noch niedriger zu setzen, um beim bloßen Anschein von Missbrauch reagieren zu können – das würde die Grundfesten unseres Rechtssystems treffen.»

Nach Habecks Plänen soll das Kartellamt mehr Eingriffsmöglichkeiten erhalten, um gegen Mineralölkonzerne schärfer vorgehen zu können. Wettbewerbshüter sollen neben schlagkräftigeren Sektoruntersuchungen auch Gewinne abschöpfen können, wenn Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen. Als letztes Mittel sollen Entflechtungen möglich sein. Hintergrund: Zum 1. Juni war zur Entlastung der Autofahrer die Energiesteuer auf Benzin und Diesel gesenkt worden. An den Zapfsäulen wurde dies aber kaum spürbar.

BDI-Präsident Siegfried Russwurm kritisiert die Kartellrechtspläne von Wirtschaftsminister Habeck scharf. Foto: Britta Pedersen/dpa

Der Industriepräsident wandte sich auch gegen eine sogenannte Übergewinnsteuer für Krisenprofiteure. «Ich tue mich sehr schwer, Gewinn von Übergewinn zu unterscheiden. Wo ist da die Grenze?», sagte er. Gewinne würden in Deutschland bereits hoch besteuert. Außerdem verteidigte er die Mineralölkonzerne: «Wir sprechen über einen komplexen globalen Markt in einer Krisensituation. Daraus ergeben sich Knappheiten und Kostensteigerungen bei Versorgung, Transport, Weiterverarbeitung», sagte er. «Das alles muss man sauber analysiert und belegt haben, ehe man pauschale und schwerwiegende Verdächtigungen äußert.»

Weiterlesen

Tage der offenen Keller in Ürzig von Fronleichnam bis Sonntag

Vom 16. bis 19. Juni finden in Ürzig die Tage der offenen Keller statt. Weinliebhaber kommen bei Ürziger Winzerfamilien zu ihrem Genuss, für das leibliche Wohl gibt es süßes und herzhaftes regionales Essen.  Verkosten Sie die Weine und kommen mit ihrem Winzer ins Gespräch. Diese Teilnehmer freuen sich vom 16. bis 19. Juni über Ihren Besuch: Weiterlesen

Sachbeschädigung in Daun

Daun. Im Zeitraum 11.06.2022, 23:00 Uhr, bis 12.06.2022, 00:00 Uhr, schlugen bisher unbekannte Täter die Doppelverglasung eines feststehenden Türelements eines Einfamilienhauses in der Blumenstraße in Daun ein. Weiterlesen

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen